Seit 2022 besteht nach § 6a Absatz 1 des Ministergesetzes eine Pflicht zur Anzeige von beabsichtigten Tätigkeiten ehemaliger Regierungsmitglieder innerhalb einer Karenzzeit von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt. Staatssekretär a. D. Volker Schebesta hat angezeigt, dass er beabsichtigt, seine Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder aufzunehmen, dabei aber bis 1. Juni 2027 keine Mandate bearbeiten zu wollen, die thematisch in den Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums fielen. Der Ministerrat folgte in seiner Sitzung vom 9. Juni 2026 der Empfehlung des beratenden Gremiums, welches keine Einwände dagegen erhoben hatte. Der Ministerrat begründete dies damit, dass mit Blick auf die selbstbeschränkende Absichtserklärung des früheren Staatssekretärs Interessenkollisionen nicht erkennbar seien.
Anzeige nach der Karenzzeitregelung
Der Ministerrat erhebt keine Einwände gegen die beabsichtigte Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Volker Schebesta.

Staatsministerium Baden-Württemberg / Ilkay Karakurt















