Denkmalförderung

Rund drei Millionen Euro für 27 Kulturdenkmale

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 27 Kulturdenkmalen im Land rund drei Millionen Euro an Fördermitteln freigegeben.

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Ulmer Münster
Das Ulmer Münster gehört zu den geförderten Maßnahmen

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 27 Kulturdenkmalen im Land rund drei Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms freigegeben.

„Unsere Denkmale sind mehr als alte Steine und Mauern – sie bewahren Erinnerungen und prägen unsere Identität. Sie sind ein Anker in einer Zeit des Wandels und Wegweiser in unsere Zukunft. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich mit großem Engagement und Herzblut für unsere Denkmale einsetzen. Sie halten unser kulturelles Erbe lebendig. Das unterstützen wir mit der Denkmalförderung des Landes“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser dritten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 werden 27 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen zehn auf private Vorhaben, drei auf kommunale und 14 auf kirchliche Projekte.

Die Tranche umfasst beispielsweise die Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster mit 500.000 Euro, die Instandsetzung des Turmes und der Steinfassade an der Evangelische Johanneskirche in Horb am Neckar mit 149.140 Euro, die Innen- und Außensanierung der Katholischen Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Aalen-Dewangen mit 114.180 Euro, die Sanierung der Holzkonstruktion, der historischen Blecheindeckung und die Mauerwerksreparatur an der Katholischen Kirche St. Verena in Bad Wurzach mit 102.850 Euro sowie die statische Ertüchtigung und restauratorische Putzarbeiten an der Klostermauer um das ehemalige Klosterareal in Gutenzell-Hürbel mit 49.010 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 298.340 Euro für die energetische Sanierung und Restaurierung der Fenster des Schubart Gymnasiums in Aalen sowie 70.500 Euro für Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten mit dem Schwerpunkt im Chor der Stephanuskirche Gruorn in Münsingen.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise den Schwarzwald-Eindachhof in Schluchsee sowie das Theaterhaus (ehemalige Werkhalle des Gaswerks) in Karlsruhe.

Das sind die geförderten Maßnahmen:

Dritte Tranche des Denkmalförderprogramms 2025: Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro

Rund 16,7 Millionen Euro im Bereich der Denkmalförderung 2025 bewilligt

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Im Rahmen der ersten beiden Tranchen hatte das Land bereits rund 12,5 Millionen Euro für 106 Kulturdenkmale bewilligt. Da zwei Projekte aus den ersten beiden Tranchen leider nicht umgesetzt werden konnten, stand deren Bewilligungsvolumen von insgesamt rund 862.000 Euro nun in der dritten Tranche zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt konnten somit im Rahmen des diesjährigen Denkmalförderprogramms 131 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 14,7 Millionen Euro bedacht werden. 

Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 35.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Diese bislang 116 Projekte belaufen sich aktuell auf eine Fördersumme in Höhe von 1,9 Millionen Euro, bei einem Bewilligungsvolumen von insgesamt zwei Millionen Euro für 2025. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 16,7 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

 1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

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