Denkmalpflege

Land fördert Sanierung der Burg Helfenstein

Baden-Württemberg unterstützt die Sanierung der Burg Helfenstein in Geislingen an der Steige mit 76.240 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2025.

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v.l.: Ignazio Ceffalia, Oberbürgermeister der Stadt Geislingen an der Steige, und Ministerin Nicole Razavi MdL
Ignazio Ceffalia (links), Oberbürgermeister der Stadt Geislingen an der Steige, und Ministerin Nicole Razavi (rechts)

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, überreichte an Ignazio Ceffalia, Oberbürgermeister der Stadt Geislingen an der Steige, einen symbolischen Scheck über 76.240 Euro für die Sanierung der Burg Helfenstein.

Das Land unterstützt die Maßnahme im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2025. Ministerin Razavi sagte: „Ich danke der Stadt Geislingen für ihren Einsatz für die Burg Helfenstein und damit für das kulturelle Erbe unseres Landes. Unsere Denkmale sind nicht nur Zeugen unserer Vergangenheit, sondern auch Brücken in die Zukunft. Sie prägen unsere Identität und geben uns Halt in Zeiten des schnellen Wandels. Ich bin froh, dass wir Sie beim Erhalt Ihres Kulturdenkmals mit der Denkmalförderung des Landes unterstützen können.“

Die Maßnahme ist Teil der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025. Im Rahmen dessen wurden rund 5,9 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen im Land freigegeben. 

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, Mediathek: Bilder zum Herunterladen

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