Gesundheit

Zusätzliche Risikogebiete – Infos für Schulen und Kindergärten

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Frau in einem Labor zeigt Test für das neue Coronavirus

Angesichts der Verbreitung des Coronavirus im Land informiert das Kultusministerium die rund 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger fortlaufend in Hinblick auf das Virus.

Das Extern: Robert-Koch-Institut (Öffnet in neuem Fenster) klassifiziert seit heute ganz Italien sowie den ganzen Iran und nicht mehr nur einzelne Regionen in diesen beiden Staaten als Risikogebiete. Insgesamt identifiziert das Robert-Koch-Institut damit als Risikogebiete folgende Regionen: Ganz Italien, in China die Provinz Hubei (inklusive Stadt Wuhan), ganz Iran, in Südkorea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang).

Darüber hinaus empfiehlt das Sozialministerium in einer aktuellen Mitteilung, das französische Département Haut-Rhin im südlichen Elsass, das an Südbaden grenzt, für Baden-Württemberg zusätzlich wie ein Risikogebiet zu behandeln. Aufgrund der neuen Bewertung bezogen auf Risikogebiete hat das Kultusministerium heute erneut alle Schulen und Kindergärten im Land über die folgenden Regelungen informiert.

Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindergärten

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die aus dem Département Haut-Rhin zur Schule oder Arbeit nach Baden-Württemberg pendeln, sollen entsprechend der Empfehlung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zunächst für 14 Tage zu Hause zu bleiben.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte. Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die das Kultusministerium bereits am 28. Februar 2020 mitgeteilt hat:

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- beziehungsweise Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den aktuell benannten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort ganz Italien, den Iran und das Departement Haut-Rhin im südlichen Elsass ein.

Extern: Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten (Öffnet in neuem Fenster)

Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Extern: Sozialministerium: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und mehr (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus (Öffnet in neuem Fenster)

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