Migration

Zahl der Härtefalleingaben geht stark zurück

Aus dem 18. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2023 geht hervor, dass die Zahl der Eingabesteller um 39 Prozent zurückgegangen ist.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat am 19. Dezember 2024 den 18. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2023 (PDF) veröffentlicht. Die Härtefallkommission entscheidet nach der gesetzlichen Härtefallregelung des Paragrafen 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Für die Annahme eines Härtefalls müssen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Nach zwei außergewöhnlich eingangsstarken Vorjahren ist im Jahr 2023 die Zahl der Eingabesteller um 39 Prozent auf 254 zurückgegangen. Diese Verringerung ist auf die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts (Paragraf 104c AufenthG) zurückzuführen. Denn viele potenzielle Eingabesteller konnten dieses vorrangige Bleiberecht erhalten und bedurften daher keines Härtefallverfahrens. Im Jahr 2022 waren 417 Härtefalleingaben bei der Geschäftsstelle der Kommission eingegangen.

Im Jahr 2023 wurden 448 Härtefalleingaben abschließend entschieden, wobei ein Teil davon bereits in den Vorjahren eingereicht worden war. In 329 dieser Fälle wurde eine Befassung der Kommission aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt. Dies war allerdings vielfach nicht mit nachteiligen Konsequenzen für die Betroffenen verbunden. Denn 70 Prozent dieser sogenannten Nichtbefassungsentscheidungen wurden getroffen, weil die Eingabesteller während des Härtefallverfahrens ein anderweitiges Bleiberecht erhalten konnten. Die Hälfte der Nichtbefassungsentscheidungen betraf Personen, die unter das neueingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht fallen.

Beratung über 119 Anträge

Über 119 Eingaben hat die Härtefallkommission abschließend beraten und dabei alle für und gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechenden Gründe in einer Gesamtschau abgewogen. In 58 der beratenen Fälle hat sich die Kommission für ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde entschieden.

Die Umsetzungsquote betrug im Berichtszeitraum 71 Prozent. Sie drückt aus, welcher Anteil der Ersuchen von der obersten Ausländerbehörde durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23a AufenthG oder in anderer Weise umgesetzt werden. Damit lag sie leicht unter dem Wert des Vorjahres, als die Quote 75 Prozent betragen hatte. In diesen Fällen endet das Härtefallverfahren für die Betroffenen mit einer positiven Entscheidung, weil ihnen ein Bleiberecht für einen Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt wird. Die Entwicklung der Umsetzungsquote steht im Zusammenhang mit der dynamischen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts in den letzten Jahren, die zu einer kontinuierlichen Ausweitung vorrangiger Bleiberechte für gut integrierte Personen geführt hat.

Wie bereits in den Vorjahren wurde der weit überwiegende Teil der Eingaben für Einzelpersonen gestellt. Der Anteil an Anträgen für Familien ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr von 13 Prozent auf zehn Prozent zurückgegangen. Die Mehrheit der Anträge betraf alleinreisende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern eingereist sind. Das am stärksten vertretene Herkunftsland im Berichtszeitraum war – wie auch in den vergangenen Jahren – Gambia mit 48 Eingabestellern. Weitere stark vertretene Herkunftsländer waren Nigeria (30 Eingaben), Kamerun (28), Türkei (20) und Irak (14).

Härtefallkommission

Die im September 2005 eingerichtete Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (derzeit das Ministerium der Justiz und für Migration) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens. Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre. Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet seit 2020 die Härtefallkommission.

Weitere Meldungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Mai 2025

Das Eingangsschild vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Foto: © Christoph Schmidt/dpa)
Verfassungsschutz

Neues Verfassungsschutzgesetz auf den Weg gebracht

Justizministerin Marion Gentges bei ihrer Ansprache
Justiz

Abschlussbericht des Projekts ZUKUNFTSGERICHTET vorgestellt

Neue Herausforderungen für die Kriminaltechnik in Bayerns
Justiz

Ausweitung der DNA-Analyse gefordert

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Bürgerbeteiligung

Beteiligungsprozess zu Maßregelvollzug in Bad Cannstatt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Bilanz zum achten Fahndungs- und Sicherheitstag

Bewohner eines Mehrgenerationenhauses sitzen im Gemeinschaftszimmer (Bild: © dpa).
Gesundheit

Online-Umfrage zur Gesundheits­förderungsstrategie des Landes

Ein Kriegsgräberfeld auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe
Gedenken

Land übergibt Scheck an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Polizei

Ermittlungserfolg beim Kampf gegen Kinderpornografie

von links nach rechts: Amtschef Elmar Steinbacher, Präsident des Sozialgerichts Mannheim Jörg Herth a.D., Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Präsident des Landessozialgerichts Bernd Mutschler
Justiz

Präsident des Sozialgerichts Mannheim geht in Ruhestand

Ein Polizist trägt beim Einsatz einen hydraulischen Türöffner.
Innere Sicherheit

Reichsbürgerverein „Königreich Deutschland“ verboten

Polizeistreife im Stuttgarter Schlossgarten
Sicherheit

Achter länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag

Ein Feuerwehrmann löscht letzte Glutnester auf dem Waldboden (Quelle: dpa).
Forst

Baden-Württemberg auf Waldbrände gut vorbereitet

Justiz

44. Konstanzer Symposium zum Thema Juristenausbildung

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“