Migration

Zahl der Härtefalleingaben geht stark zurück

Aus dem 18. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2023 geht hervor, dass die Zahl der Eingabesteller um 39 Prozent zurückgegangen ist.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat am 19. Dezember 2024 den 18. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2023 (PDF) veröffentlicht. Die Härtefallkommission entscheidet nach der gesetzlichen Härtefallregelung des Paragrafen 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Für die Annahme eines Härtefalls müssen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Nach zwei außergewöhnlich eingangsstarken Vorjahren ist im Jahr 2023 die Zahl der Eingabesteller um 39 Prozent auf 254 zurückgegangen. Diese Verringerung ist auf die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts (Paragraf 104c AufenthG) zurückzuführen. Denn viele potenzielle Eingabesteller konnten dieses vorrangige Bleiberecht erhalten und bedurften daher keines Härtefallverfahrens. Im Jahr 2022 waren 417 Härtefalleingaben bei der Geschäftsstelle der Kommission eingegangen.

Im Jahr 2023 wurden 448 Härtefalleingaben abschließend entschieden, wobei ein Teil davon bereits in den Vorjahren eingereicht worden war. In 329 dieser Fälle wurde eine Befassung der Kommission aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt. Dies war allerdings vielfach nicht mit nachteiligen Konsequenzen für die Betroffenen verbunden. Denn 70 Prozent dieser sogenannten Nichtbefassungsentscheidungen wurden getroffen, weil die Eingabesteller während des Härtefallverfahrens ein anderweitiges Bleiberecht erhalten konnten. Die Hälfte der Nichtbefassungsentscheidungen betraf Personen, die unter das neueingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht fallen.

Beratung über 119 Anträge

Über 119 Eingaben hat die Härtefallkommission abschließend beraten und dabei alle für und gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechenden Gründe in einer Gesamtschau abgewogen. In 58 der beratenen Fälle hat sich die Kommission für ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde entschieden.

Die Umsetzungsquote betrug im Berichtszeitraum 71 Prozent. Sie drückt aus, welcher Anteil der Ersuchen von der obersten Ausländerbehörde durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23a AufenthG oder in anderer Weise umgesetzt werden. Damit lag sie leicht unter dem Wert des Vorjahres, als die Quote 75 Prozent betragen hatte. In diesen Fällen endet das Härtefallverfahren für die Betroffenen mit einer positiven Entscheidung, weil ihnen ein Bleiberecht für einen Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt wird. Die Entwicklung der Umsetzungsquote steht im Zusammenhang mit der dynamischen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts in den letzten Jahren, die zu einer kontinuierlichen Ausweitung vorrangiger Bleiberechte für gut integrierte Personen geführt hat.

Wie bereits in den Vorjahren wurde der weit überwiegende Teil der Eingaben für Einzelpersonen gestellt. Der Anteil an Anträgen für Familien ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr von 13 Prozent auf zehn Prozent zurückgegangen. Die Mehrheit der Anträge betraf alleinreisende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern eingereist sind. Das am stärksten vertretene Herkunftsland im Berichtszeitraum war – wie auch in den vergangenen Jahren – Gambia mit 48 Eingabestellern. Weitere stark vertretene Herkunftsländer waren Nigeria (30 Eingaben), Kamerun (28), Türkei (20) und Irak (14).

Härtefallkommission

Die im September 2005 eingerichtete Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (derzeit das Ministerium der Justiz und für Migration) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens. Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre. Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet seit 2020 die Härtefallkommission.

Weitere Meldungen

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Bilanz des europaweiten Speedmarathons 2026

Lasergestützes Schießstrainingssystem für die Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Lasergestützte Schießtrainingssysteme für die Polizei

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten leicht zurückgegangen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Innere Sicherheit

Politisch motivierte Kriminalität gestiegen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Fünf Exemplare der Publikation „Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Abschlussbericht“
Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung im Land weiter gestärkt

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Verstärkung für die Polizei nach erfolgreichem Studienabschluss

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

Podiumsgespräch im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Frau und Beruf

Zehn Jahre Mentorinnen-Programm für Migrantinnen