Gestaltung Kunst Handwerk 2020

Wettbewerb zur Landes­ausstellung Kunsthandwerk 2020 startet

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Logo des Staatspreises. (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)

Bis zum 15. März 2020 läuft die Bewerbungsfrist des Wettbewerbs um die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2020“. Veranstalter sind das Wirtschaftsministerium, der Bund der Kunsthandwerker, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe als Gastgeberin der Landesausstellung.

Das Land vergibt in diesem Jahr die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2020“ gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe. Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker können sich ab dem 15. Januar 2020 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in einem Wettbewerb um die Staatspreise für das Kunsthandwerk bewerben.

„Die Handwerkskunst aus Werkstätten und Ateliers in Baden-Württemberg steht für eine außergewöhnliche Qualität und ist äußerst beliebt. Die kunsthandwerkliche Arbeit als Gegenpol zur Massenproduktion rückt wieder ins Zentrum des Interesses“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart anlässlich des Starts des Wettbewerbs. „Das Kunsthandwerk ist ein unverwechselbarer Teil unseres kulturellen Lebens, in dem wirtschaftliche und künstlerische Tätigkeiten zusammenkommen. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf viele Bewerberinnen und Bewerber und dürfen gespannt auf ihre Arbeiten sein“, so die Ministerin.

Jury freut sich über Experimente und innovative Fertigungsweisen

Das Ergebnis des Wettbewerbs präsentiert das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bund der Kunsthandwerker, der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe in der Landesausstellung Kunsthandwerk. Wettbewerb und Landesausstellung stehen unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Eingereicht werden können selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Eigenständige Idee, gute Gestaltung und handwerkliche Qualität sind Voraussetzung. Die Jury freut sich aber auch über Experimente und Fertigungsweisen, die zu ästhetischen Innovationen und neuen Produkten führen. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2020.

Förderpreis für junge Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker

Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung. Für die Staatspreise können bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.

Zusätzlich zu den Staatspreisen verleiht das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker einen Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro für das junge Kunsthandwerk an Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bis zum Alter von 35 Jahren. Einmalig stiftet die Handwerkskammer Karlsruhe den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Preis kann an einen Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer im Land eingetragen ist.

Wettbewerb richtet sich an das professionell arbeitende Kunsthandwerk

Am Wettbewerb können sich professionell arbeitende Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker beteiligen, die ihren Wohnsitz, ihre Werkstatt oder ihr Atelier im Land haben und in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer eingetragen sind. Auch Künstlerinnen oder Künstler, die von einer öffentlich autorisierten Institution anerkannt sind, können sich bewerben. Besonders erwünscht ist die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen baden-württembergischer Fachhochschulen und der Akademien für Gestaltung mit Wohnsitz, Werkstatt oder Atelier in Baden-Württemberg. Auch Lehrende an Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung im Land können am Wettbewerb teilnehmen.

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