Corona-Impfung

Vor-Ort-Impfaktionen für über 80-Jährige

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine betagte Dame wird gegen Covid-19 geimpft

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige aus der ersten Priorisierungsstufe. Es hat dazu einen Handlungsleitfaden für interessierte Kommunen veröffentlicht.

Das Sozialministerium erweitert sein Impfangebot: Interessierte Kommunen können von nun an die Grundlage dafür schaffen, dass Mobile Impfteams des Landes zu Vor-Ort-Terminen in die Kommunen kommen, um dort bewegungseingeschränkte Menschen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe zu impfen. Ein Handlungsleitfaden (PDF) beschreibt unter anderem die Voraussetzungen, die Abläufe sowie die Auswahl und Anforderungen an die Kommunen. Diese organisieren den Termin vor Ort, das Land stellt den Impfstoff sowie das Mobile Impfteam zur Verfügung.

„Es freut mich sehr, dass wir mit der Veröffentlichung von Konzept und Handlungsleitfaden für lokale Impfaktionen den Impfstoff weiter in die Fläche bringen. In ersten Modellprojekten ist es jetzt möglich, dass die Impfung zu den Bürgerinnen und Bürgern von über 80 Jahren vor Ort in die Kommune kommt. Dadurch verkürzen sich für viele von ihnen die Wege zur Impfung deutlich“, sagte Minister Manne Lucha. „Bei unseren Vor-Ort-Impfaktionen sind wir auf die Kooperation mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen und natürlich den Impfzentren angewiesen. Deshalb bin ich begeistert, dass etliche Kommunen bereits ihr Interesse und ihre Mitarbeit signalisiert haben. So konnten wir mehrere Kommunen gewinnen, die in Pilotprojekten unser Konzept in den nächsten Tagen und Wochen umsetzen und erproben.“

Voraussetzungen für Vor-Ort-Impfaktionen

Die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins durch die Mobilen Impfteams ist ein zusätzliches Angebot des Landes. Vor-Ort-Impfaktionen sind eine Ergänzung zur etablierten Struktur der Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren und werden von den Mobilen Impfteams durchgeführt. Sie sind lediglich temporärer, nicht dauerhafter Natur.

Voraussetzungen für Corona-Schutzimpfungen durch Mobile Impfteams vor Ort in den Kommunen sind, dass im Zuständigkeitsbereich der Mobilen Impfteams des jeweiligen Zentralen Impfzentrums beziehungsweise des jeweiligen Kreisimpfzentrums alle stationären Pflegeeinrichtungen, von denen Rückmeldungen vorliegen und eine Impfbereitschaft gegeben ist, mindestens erstgeimpft sind, und alle Zweitimpfungen terminiert sind. Daneben dürfen die Mobilen Impfteams nicht durch andere Einsätze bei besonders vulnerablen Gruppen gebunden sein, beispielsweise in Tagespflegeeinrichtungen oder betreutem Wohnen. Die Impfzentren sind auch aufgefordert, vorher zu prüfen, inwieweit in weiteren angrenzenden Landkreisen noch Unterstützungsbedarf bei den Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen besteht. Dieser hat im Einzelfall ebenfalls Vorrang.

Der Handlungsleitfaden formuliert diese klaren Bedingungen sowie einheitliche und transparente Kriterien, nach denen die Mobilen Impfteams die Städte und Gemeinden im Land anfahren: Bei der Auswahl der vorrangig anzufahrenden Kommunen sind die Entfernung zum nächsten Impfzentrum sowie die Verkehrsanbindung die entscheidenden Kriterien. Daneben sollte auch die Anzahl der potenziellen Impflinge in die Auswahl mit einbezogen werden.

Pilotprojekte für kommunale Vor-Ort-Impfaktionen

Der Handlungsleitfaden wurde in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden Baden-Württembergs und unter Beteiligung der Impfzentren entwickelt. Folgende Pilotkommunen und Kreise werden entsprechend des Handlungsleitfadens in den nächsten Tagen und Wochen Vor-Ort-Impfaktionen für mobilitätseingeschränkte über 80-Jährige anbieten:

Ansprechpartner für die Vor-Ort-Impftermine sind die Gemeinden vor Ort.

Hintergrundinformationen

So läuft die Vor-Ort-Impfaktion ab:

  • Geplante Vor-Ort-Impfaktionen müssen dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeldet werden (E-Mail an Meldung-MIT@sm.bwl.de).
  • Interessierte Kommunen melden Interesse unter Benennung einer zentralen Ansprechperson und der geschätzten Anzahl an Impfberechtigten an ihr zuständiges Kreisimpfzentrum. Von dort aus werden die Einsätze der Mobilen Impfteams abgestimmt und koordiniert. Die Einbindung der Mobilen Impfteams der Zentralen Impfzentren erfolgt durch Abstimmung zwischen Kreisimpfzenten und Zentralen Impfzentren.
  • Kommune und Impfzentrum klären Zeitfenster für Erst- und Zweitimpfung, um bei Abfrage der Bürgerinnen und Bürger über den Impftermin informieren zu können.
  • Die Kommune informiert anhand des bereitgestellten Informationsmaterials die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Corona-Schutzimpfung vor Ort und bittet um verbindliche Rückmeldung.

Handlungsleitfaden zur aufsuchenden COVID-19-Impfung durch Mobile Impfteams (MIT) in Kommunen (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben