Jagdrecht

Kabinett beschließt Änderungsentwurf zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Reh auf einer Wiese

Mit der Verabschiedung eines Änderungsentwurfes zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz durch das Kabinett am Dienstag hat die Landesregierung eines der ersten Gesetzgebungsverfahren gestartet.

„Wir beginnen zügig und verlässlich damit, den grün-schwarzen Koalitionsvertrag umzusetzen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wie vereinbart weiterzuentwickeln. Wir wollen dabei Anpassungen in Bereichen vornehmen, in denen sich in der Praxis punktuell Änderungsbedarf gezeigt hat. Angesichts hoher Schwarzwildbestände schaffen wir für die Jägerinnen und Jäger eine unbürokratische Möglichkeit, dass Wildschweine im März bei günstigen Schneelagen auch im Wald bejagt werden können“, sagte Forstminister Peter Hauk.

Angesichts lokal zum Teil sehr hoher Schwarzwildbestände mit entsprechenden Wildschadenssituationen müsse diese Möglichkeit den Jägerinnen und Jägern bereits für die Märzjagd 2017 zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, da die Kontrastverhältnisse eine besonders günstige Jagdsituation darstellen.

Mindestflächen für Fütterungskonzeptionen sollen reduziert werden

Daneben sieht der Gesetzentwurf eine Verringerung der erforderlichen Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen bei Rehwild von 2.500 auf 1.500 Hektar vor. „Damit wollen wir es den Jägerinnen und Jägern ermöglichen, auf lokale Besonderheiten flexibel zu reagieren. Wenn beispielsweise durch starke touristische Nutzung Rehwild im Winter aufgeschreckt wird und dadurch mehr Energie verbraucht, soll es einfacher möglich sein, ein Fütterungskonzept zu erstellen“, betonte Hauk. Weitere Vereinbarungen im Bereich der Jagd würden in eine zweite Umsetzungsrunde Eingang finden. „Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wird weiter evaluiert und an die Erfordernisse der jagdlichen Praxis angepasst“, kündigte Minister Hauk an.

Extern: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Jagd (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Meldungen

Die renaturierte Rems in Winterbach (Bild: Umweltministerium Baden-Württemberg)
Wasserwirtschaft

85 Millionen Euro für Hochwasser­schutz und Gewässerökologie

Kiebietz
Artenschutz

Baden-Württemberg soll Kiebitz-Land werden

Neuer Radwegabschnitt mit ausweisendem Baustellenschild
Radverkehr

Abschnitt des Radschnellwegs 14 freigegeben

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Vermögen und Bau

Umweltgutachten zur Bebaubarkeit des Gebiets Schanzacker

Junge Männer auf einer Schwimmplattform in einem Badesee in Plüderhausen
Gesundheit

Badeseen mit hervorragender Wasserqualität

Streuobsttag
Landwirtschaft

19. Landesweiter Streuobsttag Baden-Württemberg

Schömberg
Flurneuordnung

Spatenstich zur Flurneuordnung in Loßburg-Schömberg

Streuobst
Streuobst

Streuobstpreis 2025 ausgeschrieben

Wolf
Artenschutz

Neuer sesshafter Wolf auf der Baar

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).
Landwirtschaft

Landwirtschaft stärkt die Biodiversität

Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.
Biodiversität

Weltbienentag am 20. Mai

Gartenschau 2025
Gartenschau

Gartenschau Freudenstadt – Baiersbronn startet am 23. Mai

Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin (links) und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz (rechts)
Zoo

Bayaz übernimmt Patenschaft für Brillenpinguin

Ein Paar geht auf dem Rheindamm bei Schwanau-Nonnenweier entlang.
Hochwasserschutz

Rheinhochwasserdamm-Abschnitt und rechter Murgdamm saniert

Eine Wildbiene sucht an Blüten des Mehlsalbeis nach Nektar. (Bild: © Uwe Anspach/dpa)
Biodiversität

Sonderprogramm zur biologischen Vielfalt zeigt positive Wirkung