Tierschutz

Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen

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Katze

Der Landesbeirat für Tierschutz lobt die gestiegene finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen. Durch die Kastration kann ein Anstieg der Populationen verhindert und das Katzenleid reduziert werden.

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz die zusätzlichen Fördermittel der Landesregierung für die Kastration freilebender Katzen gewürdigt. Seit Inkrafttreten der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen konnten die Mittel für Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen auf 200.000 Euro gesteigert werden. Freilebende und ausgesetzte Hauskatzen leiden unter anderem an Krankheiten, Parasiten oder Unterernährung. Trotzdem vermehren sie sich weiter und das Elend der Tiere setzt sich fort. Durch die Kastration freilebender Katzen kann ein Anstieg der Populationen verhindert und das Katzenleid stetig reduziert werden. Aber auch Halterinnen und Halter von Katzen mit Auslauf ins Freie müssen durch die Kastration ihrer eigenen Tiere ihren Teil zur Begrenzung der Vermehrung und damit des Katzenelends und der Überfüllung der Tierheime beitragen.

Immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg erkennen die Notwendigkeit zu handeln, indem sie eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit 2020 haben sich landesweit bereits über 80 Städte und Gemeinden dazu entschlossen, über eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der Ausweitung des Straßenkatzenelends entgegenzuwirken.

Förderung von 1.000 Euro bis 10.000 Euro pro Tierheim

Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind.

Der Landestierschutzverband teilt mit, dass der Bedarf noch weitaus höher sei. Hinzu komme, dass die Tierheime durch die im vergangenen Jahr stark angestiegenen Tierarztkosten einen weitaus höheren Eigenteil selbst finanzieren müssten. Da auch die Tierheime erheblich unter den allgemeinen Kostensteigerungen der letzten eineinhalb Jahre zu leiden haben, falle es den Tierschutzvereinen zunehmend schwerer, ihre Tierschutzarbeit zu finanzieren. Der Landesbeirat für Tierschutz bittet die Landesregierung, zu prüfen, ob aufgrund des dargelegten Bedarfs die Haushaltsmittel für den Bereich Tierschutz weiter deutlich erhöht werden können.

Landesbeirat für Tierschutz

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden. Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderung von Tierschutzmaßnahmen

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