Soziales

Übergangsregelung bei Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

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Bunt leuchten die Neonreklameschilder in einem Rotlichtviertel. (Foto: dpa)

Baden-Württemberg beginnt pünktlich mit der Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes. Das Land stellt mit einer Übergangsregelung sicher, dass für die im Gesetz erfassten Personengruppen fristgerecht Anlaufstellen zur Verfügung gestellt werden.

„Baden-Württemberg beginnt pünktlich mit der Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Prostituiertenschutzgesetzes des Bundes. Bis zur Verabschiedung des Landesausführungsgesetzes durch den Landtag wird mein Haus die Aufgaben, die ihm vom Bund mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes übertragen werden, in Eigenregie übernehmen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Entsprechende Informationen, an wen sich Prostituierte und Betreiberinnen und Betreiber wenden können, werden Anfang der kommenden Woche auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration zu finden sein.

„Durch diese Übergangsregelung stellen wir sicher, dass für die im Gesetz erfassten Personengruppen – also die Prostituierten einerseits und die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten andererseits – fristgerecht Anlaufstellen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem geben wir den unteren Verwaltungsbehörden Zeit, sich auf die Umsetzung der neuen Aufgaben vorzubereiten. Sie werden die Anmeldung der Prostituierten und das Erlaubnisverfahren für die Betreiberinnen und Betreiber übernehmen, wenn das Ausführungsgesetz in Kraft tritt“, sagte Lucha.

Mit dem neuen Bundesgesetz bleibt die Ausübung der Prostitution weiterhin grundsätzlich erlaubnisfrei, neu eingeführt wird aber eine verpflichtende Anmeldung von Prostituierten, zu der auch eine gesundheitliche Beratung sowie ein Informations- und Beratungsgespräch gehört. Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bedarf es zukünftig einer Erlaubnis.

Knappe Umsetzungsfrist des Bundes

Erforderlich ist die Übergangslösung dem Minister zufolge aufgrund der zu knappen Umsetzungsfrist des Bundes an die Länder. „Die Bundesregierung hat es sich hier allzu leicht gemacht. Ein Gesetz zu verabschieden, das höchst komplexe und neue Aufgaben für die Länder mit sich bringt, und diesen dann nicht genug Zeit zu geben, diese sinnvoll zu vollziehen, ist weder fair noch wird es dem wichtigen Anliegen gerecht“, so der Minister. Beispielhaft nannte er die in dem Gesetz vorgesehene Einführung einer Kondompflicht für Freier. Der Bund habe bisher noch keinerlei Hinweise gegeben, wie diese überwacht werden soll.

„Es ist nicht die Aufgabe des Landes, einen Kulturkampf um das Für und Wider eines Prostitutionsverbots zu führen. Wir müssen vielmehr ganz konkrete Lösungen dafür finden, wie wir ein schlecht gemachtes, hektisch zusammengestricktes und sehr bürokratisches Bundesgesetz so umsetzen können, dass es wirklich dem Schutz der Prostituierten dient und nicht das Gegenteil bewirkt. Daran arbeiten wir im Land seit Monaten mit Hochdruck“, sagte der Minister.

Extern: Sozialministerium: Fragen und Antworten zum Prostituiertenschutzgesetz (Öffnet in neuem Fenster)

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