Coronavirus

Überarbeitete Corona-Verordnung tritt diese Woche in Kraft

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Ein Arzt bedient eine Beatmungsmaschine auf einer Intensivstation.

Eine überarbeitete Corona-Verordnung soll kommende Woche in Kraft treten. Darin sind neue Warn- und Alarmwerte festgelegt, um das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Einschränkungen sind für nicht geimpfte Personen vorgesehen.

Im Laufe der kommenden Woche wird das Land eine überarbeitete Corona-Verordnung verkünden. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab. Das Infektionsschutzgesetz ist die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes fußt. Nachdem das Gesetz den Bundestag in dieser Woche passiert hat, beschloss heute auch der Bundesrat die Neuregelungen. Im Infektionsschutzgesetz wird künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen die maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen sein, sondern die Situation in den Krankenhäusern. Da das Infektionsschutzschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft tritt, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diesen Übergangszeitraum nochmals verlängert werden.

Situation in Krankenhäusern entscheidend

Festgelegt werden in der künftigen Corona-Verordnung des Landes unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind:

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8,0 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

2G-Regelung in der Alarmstufe

Je nach Stufe werden in bestimmten Lebensbereichen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel PCR-Test für Nicht-Geimpfte in der Warnstufe und 2G-Regelung, also geimpft oder genesen in der Alarmstufe. Ausnahmen, etwa bei der PCR-Test- und 2G-Regelung, wird es selbstverständlich für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, beispielsweise Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche.

„Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereiten wir uns auf den Ernstfall vor“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 10. September. „Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfinden. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern wiederum erfahren wir, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz haben. Deshalb müssen die Maßnahmen bei und nicht zuletzt zum Schutz jener Personengruppe ansetzen, die maßgeblich zum Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems beiträgt. Unser Ziel ist es, die Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten. Das gilt nicht nur für COVID-19-Patientinnen und -Patienten, die sonst Gefahr liefen kein Intensivbett mehr bekommen, sondern auch alle übrigen Menschen mit schweren Erkrankungen, zum Beispiel Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Auch die Behandlung solcher Krankheiten muss weiter sichergestellt sein.“

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Intensivfälle im Lagebericht

Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bereits jeden Abend im Lagebericht. Am Donnerstag, 9. September, betrug die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 2,31, insgesamt 171 COVID-19-Patientinnen und -Patienten wurden auf den Intensivstationen behandelt.

„Geimpfte schützen sich selbst und ihr Umfeld, aber auch das Gesundheitssystem. Wir können dieser Personengruppe nicht weiter Einschränkungen auferlegen, weil sie derzeit mit dem Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems wenig zu tun haben“, so Minister Lucha. „Deshalb müssen die Maßnahmen zeitlich befristet bei den nicht geimpften Personen ansetzen, die das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitssystems maßgeblich mitbestimmen. Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger nochmals eindringlich dazu auf: Lassen Sie sich impfen und halten Sie sich an die Hygiene-Regeln. So kann jede und jeder einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir den Alarmwert und die damit verbundenen Maßnahmen später oder möglichst gar nicht erreichen.“

Corona-Verordnung des Landes

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