Denkmalförderung

Über sieben Millionen Euro für 179 Kulturdenkmale

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Das Freiburger Münster, mit LED-Strahlern angeleuchtet.

Das Land fördert im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2018 mit über sieben Millionen Euro die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von 179 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Das Land leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz seiner reichen Kulturlandschaft.

Mit rund 7,1 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2018 die Erhaltung, Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Besonders reiche Kulturlandschaft Baden-Württembergs schützen

„Mit mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen und über 60.000 archäologischen Denkmalen hat Baden-Württemberg eine besonders reiche Kulturlandschaft, die es zu schützen gilt. Mit der Denkmalförderung leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Mit der ersten Tranche unterstütze das Land 179 Vorhaben. Darunter seien 101 private Kulturdenkmale, 52 kirchliche und 26 kommunale Denkmale kämen noch hinzu.

Gefördert werden beispielsweise Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie dem Freiburger Münster, das eine Zuwendung von 500.000 Euro erhält. Für die Renovierung des Innenraums der Pfarrkirche St. Martin in Meßkirch werden 192.220 Euro zur Verfügung gestellt. Auch Maßnahmen an kommunalen Bauten werden unterstützt, so zum Beispiel die Sanierung des Blauen Turmes in Bad Wimpfen mit 500.000 Euro oder die Renovierung eines Wohngebäudes in Oberndorf am Neckar mit 105.380 Euro. Zuwendungen erhalten ebenfalls private Vorhaben, beispielsweise das Schloss Mainau, die Mälzerei Brauerei Hoepfner in Karlsruhe oder die Klosterruine Frauenalb in Marxzell.

Denkmalförderprogramm

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar zu richten.

Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg

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