Lärmschutz

Tag gegen Lärm unter dem Motto „Ich bin ganz Ohr"

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Auf einem Schild ist ein Piktogramm mit dem Hinweis auf Lärmschutz abgebildet. (Foto: dpa)

Der Internationale Tag gegen Lärm macht auf Lärm als europaweites Umweltproblem aufmerksam.

Am Internationalen Tag gegen Lärm am Mittwoch, 29. April 2020, unter dem diesjährigen Motto „Ich bin ganz Ohr“ fordern Verkehrsminister Winfried Hermann und der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Thomas Marwein, schärfere Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Lärm, insbesondere vor Straßenverkehrslärm.

Laut eines Berichts der Europäischen Umweltagentur (EEA) leidet jeder fünfte Europäer unter Lärm. Insbesondere der Straßenverkehrslärm macht vielen Menschen zu schaffen und gilt als Lärmverursacher Nummer eins. Europaweit sind laut EEA-Bericht schätzungsweise 113 Millionen Menschen von einer durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung jenseits von 55 Dezibel am Tag betroffen.

Verkehrslärm ist auch eine Umweltbelastung

Für den Verkehrsminister unterstreichen diese Zahlen das gewaltige Ausmaß von Verkehrslärm als Umweltbelastung: „Hier sind alle gefordert: Politik, Gesetzgebung, Planer, Forschung, Hersteller, aber auch jeder Einzelne von uns. Dem Schutz vor Lärm muss endlich der gebührende Stellenwert eingeräumt werden. Lärm mindert nicht nur unsere Lebensqualität, sondern kann auch ernstzunehmende gesundheitliche Folgen haben.“

Der Schutz vor Lärm, insbesondere vor Straßenverkehrslärm, ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Landesregierung. Hermann hebt hervor: „Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren einiges ermöglicht, zum Beispiel lärmmindernde Fahrbahnbeläge in Ortsdurchfahrten oder Tempo 30. So konnten insbesondere die am stärksten betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner vom Verkehrslärm entlastet werden. Dennoch muss mehr getan werden, um den Lärm weiter zu reduzieren.“

Lärmrichtwerte müssen dringend gesenkt werden

Die Erfolge zeigen sich auch im Vergleich der aktuellen Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsgebiete mit denen aus dem Jahr 2012. Die Zahl der Menschen, die in Baden-Württemberg von Lärmpegeln in einem gesundheitskritischen Bereich über 55 Dezibel – mit Frequenzpegel A bewertet oder auch dB (A) – nachts betroffen sind, ging den Kartierungen zufolge in diesem Zeitraum um etwa ein Viertel zurück.

Beim Lärmschutzbeauftragten schrillen ebenfalls die Alarmglocken: „Problematisch sind die besonders hohen Lärmbelastungen“, betont Marwein. „Aus der Lärmwirkungsforschung wissen wir, dass die Werte, die in Rechtsetzung und Rechtsprechung bislang als Schwelle einer verkehrslärmbedingten Gesundheitsgefahr herangezogen werden, zu hoch angesetzt sind.“ Die Werte von 70 dB (A) tags und 60 dB (A) nachts liegen etwa 15 Dezibel über den Empfehlungen der WHO. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, diese Werte wenigstens um 5 dB (A) auf 65 dB (A) am Tag und 55 dB (A) in der Nacht zu senken“, so Marwein.

Schutz vor Lärm braucht schärfere Rechtsgrundlagen

Minister Hermann verweist darauf, dass auch die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im November 2019 die Forderung nach einer Absenkung der Lärmrichtwerte aufgegriffen hat. „Das begrüße ich sehr! Denn gefordert ist hier die Bundesebene, da es sich um bunderechtliche Regelungen handelt, die geändert werden müssen. Der Schutz vor Lärm braucht schärfere Rechtsgrundlagen“, erklärt Hermann.

Erforderlich ist aber auch, dass der Straßenverkehr insgesamt leiser wird, darin sind sich Verkehrsminister Hermann und der Lärmschutzbeauftragte Marwein einig. Herrmann findet: „Es ist ein Unding, dass die vorhandenen technischen Potentiale genutzt werden, um Fahrzeuge vorsätzlich laut zu machen, auf der anderen Seite aber in Lärmschutzmaßnahmen investiert wird“. Dies gelte vor allem für Sportwagen und Motorräder. Hermann und Marwein fordern, Soundtasten und Klappenauspuffe, die nur dazu da sind, dass Fahrzeuge lauter werden, zu verbieten. „Die Unterwanderung des Lärmschutzes durch derartige technische Normen muss von der Europäischen Union (EU) endlich unterbunden werden“, adressiert der Verkehrsminister.

Großes Potenzial, Fahrspaß und Landschaft ohne störenden Lärm zu genießen, schreibt der Lärmschutzbeauftragte Elektromotorrädern zu. Hier sind die Hersteller aufgerufen, echte Alternativen für umwelt- und lärmbewusste Bikerinnen und Biker auf den Markt zu bringen.

Initiative aus Land und Kommunen gehen gegen Lärm vor

Gegen den auch in Baden-Württemberg zunehmenden Problem Motorradlärm geht die „Initiative Motorradlärm“ vor, die am 13. Februar 2020 durch Verkehrsminister Winfried Hermann, den Lärmschutzbeauftragten Thomas Marwein und der Bürgermeisterin von Sasbachwalden, Frau Sonja Schuchter, als Sprecherin der kommunalen Mitglieder, der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

95 Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg, Stand 29. April 2020, sind bereits Mitglied der „Initiative Motorradlärm“. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass Motorräder leiser werden, Motorräder leiser gefahren werden und rücksichtsloses Fahren deutliche Folgen hat. Hierzu müssen alle auf verschiedenen Ebenen ihren Beitrag leisten: Die EU, die Bundesregierung, Hersteller und Händler sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Das Anliegen wurde bereits in den Bundesrat eingebracht. Die Zahlen der EEA basieren auf den Ergebnissen der europaweit alle fünf Jahre erfolgenden Kartierung des Umgebungslärms, mit der die Lärmbetroffenheit entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, an Großflughäfen und in Ballungsräumen ermittelt wird. Hintergrund ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie.

Landesanstalt für Umwelt: Lärmkartierung

Verkehrsministerium: Initiative Motorradlärm

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