Migration

Standortprüfung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Lahr

Das Land hat Vertreter der Stadt Lahr darüber informiert, welche Auswirkungen eine Erstaufnahmeeinrichtung auf einen Standort hat.

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Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Symbolbild

Das Land prüft momentan, ob sich das im Landeseigentum befindliche Grundstück nördlich der Hochschule für Polizei in Lahr als Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung eignet. Die Prüfung des Grundstücks befindet sich in einem frühen Stadium und ist ergebnisoffen. Das Land nimmt die Prüfung unter Einbeziehung der örtlichen Belange vor. In diesem Zusammenhang haben Vertreter des Ministeriums der Justiz und für Migration am 7. Juli 2025 darüber informiert, welche Auswirkungen eine Erstaufnahmeeinrichtung auf einen Standort hat und Fragen der Vertreter der Stadt hierzu beantwortet. Bei dem Treffen erläuterte das Ministerium den Vertretern der Stadt die Situation der Erstaufnahme und informierte über den aktuellen Stand der Prüfung.

Stadt- und Landkreise, die Standort einer Einrichtung der Erstaufnahme des Landes sind, werden weniger Asylsuchende zugewiesen, als sie ohne eine solche Einrichtung erhalten würden. Die dauerhafte jährliche Entlastung beträgt ein Fünftel der Regelkapazität einer Einrichtung unabhängig davon, ob diese tatsächlich belegt wird. Zur Erläuterung dient folgendes Rechenbeispiel: Hat eine Erstaufnahmeeinrichtung eine Regelkapazität von 1.000 Personen, werden pro Jahr 200 Asylsuchende weniger zugewiesen. Abhängig von der tatsächlichen Belegung befinden sich damit (bei einer vollen Auslastung nach dem fünften Jahr, bei einer Auslastung nur zur Hälfte bereits nach zweieinhalb Jahren) in einem Kreis weniger Asylsuchende, wenn er über eine Erstaufnahmeeinrichtung verfügt. Die betroffenen Landkreise sollen die Kommune, in der sich die Einrichtung befindet, entsprechend von der Zuweisung in die kommunale Anschlussunterbringung freistellen.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden grundsätzlich alle für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Asylsuchenden erforderlichen Dienstleistungen erbracht, insbesondere die Kinderbetreuung und die ärztliche Versorgung.

Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verfügen derzeit über eine Regelkapazität für bis zu rund 6.400 Personen und sind aktuell zu circa 77 Prozent ausgelastet.

Der Ministerrat hat im Frühjahr 2024 beschlossen, die Regelkapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu 12.000 Personen auf 15.000 Plätze auszubauen.

Damit soll dem Wunsch der Kommunen Rechnung getragen werden, um möglichst nur Personen weiter zu verteilen, die eine Bleibeperspektive haben. Darüber hinaus geht es darum, für plötzliche Fluchtbewegungen, wie sie der Krieg in der Ukraine ausgelöst hat, über Pufferkapazitäten zu verfügen und zugleich Zivilschutzkapazitäten für Krisensituationen zu schaffen.

Die Suche nach geeigneten Liegenschaften ist zu einer Daueraufgabe aller Aufnahmeebenen geworden. Das Land ist daher gehalten, alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu prüfen, die zu einer Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme beitragen könnten.

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