Verbraucherschutz

Stärkung des Verbraucherschutzes im Online-Handel auf den Weg gebracht

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ILLUSTRATION - Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten.

Unter Vorsitz des baden-württembergischen Verbraucherministeriums hat eine Projektgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz einen umfassenden Bericht zum Thema Fake Shops im Internet an den Bundesrat übergeben.

„Der Onlinehandel boomt und die Verbraucher freuen sich über die Angebotsvielfalt im Internet. Aber immer häufiger tummeln sich täuschend echt aussehende Fake-Shops (gefälschte Internet-Verkaufsplattformen) auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Rande des heutigen Bundesratsplenums über die entsprechende Bundesratsinitiative. Fake-Shops würden die Verbraucher mit Schnäppchen zu teuren Markenuhren, Designerkleidung oder Smartphones in ihre Falle locken. Nach Zahlung per Vorkasse komme dann das böse Erwachen, weil die bestellte Ware entweder nie ankommt oder über eine deutlich schlechtere Qualität als versprochen verfügt. „Es bereitet mir Sorge, dass die Betrügereien mit Fake-Shops zunehmen und außerdem variantenreicher und vielfältiger werden“, betonte der Minister.

Er habe deshalb das Thema der Eindämmung von Fake-Shops schon 2018 auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) gebracht. Daraufhin hatte die VSMK eine Projektgruppe unter Vorsitz des baden-württembergischen Verbraucherministeriums eingesetzt, die ihre Ergebnisse zur diesjährigen Konferenz in einem umfassenden Bericht vorgestellt hat. „Ich freue mich sagen zu können, dass Baden-Württemberg heute eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, die Fake-Shop-Betreibern das Handwerk legen soll“, so der Minister. Man habe dabei die Ergebnisse der VSMK-Projektgruppe und den darauf basierenden Beschluss der VSMK aufgegriffen und nun der Bundesregierung den Ball zugespielt.

VSMK-Projektgruppe richtet konkrete Forderungen an den Bundesrat

Ein Kernpunkt der Initiative sei unter anderem die Bitte nach Einrichtung einer Webseite, auf der Verbraucher bei Zweifeln bezüglich der Seriosität eines Online-Shops nachschauen könnten, ob dieser als Fake-Shop aufgelistet werde. Eine weitere Forderung ziele auf höhere Hürden bei der Eröffnung eines Online-Shops durch eine Identitätsprüfung ab. So solle es Kriminellen erschwert werden, überhaupt einen betrügerischen Online-Shop zu registrieren, indem sie vorab ihre Identität prüfen lassen müssen. Außerdem solle eine intensivere Kooperation zwischen Verbraucherschutzakteuren und Strafverfolgungsseite erfolgen, indem zum Beispiel Informationen zu aktuellen Fake-Shops effektiver ausgetauscht werden. Eine weitere Forderung der Bundesratsinitiative ist die Löschung einer „de-Domain“, auf der ein Fake-Shop betrieben wird, durch die zuständige Registrierungsstelle. Damit solle erschwert werden, dass Verbraucher überhaupt auf die Webseite eines Fake-Shops gelangen.

„Mit unserer heute im Bundesratsplenum eingebrachten Bundesratsinitiative wollen wir den verbraucherfeindlichen Fake-Shops den Garaus machen“, gab sich der Minister kämpferisch.

Verbraucherschutzministerkonferenz: Ergebnisprotokoll der 15. Verbraucherschutzministerkonferenz am 24. Mai 2019 (PDF)

Verbraucherschutzministerkonferenz: Bericht der VSMK-Projektgruppe zur Bekämpfung von Fake-Shops (PDF)

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