Luftreinhaltung

Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist der nächste Schritt

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Das Verkehrsministerium hat die Wirtschaftsverbände zu einem Gespräch über eine Selbstverpflichtung zum Umstieg der Wirtschaft auf Fahrzeuge mit modernster Emissionsklasse eingeladen. Nur gemeinsam könne man die Luft in den Großstädten verbessern.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Wirtschaftsverbände in Baden-Württemberg am 14. September 2018 zu einem Gespräch über eine Selbstverpflichtung zum Umstieg der Wirtschaft auf Fahrzeuge mit modernster Emissionsklasse eingeladen. Hintergrund ist das im Juli beschlossene „Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart“ und die darin enthaltenen Ausnahmegenehmigungen für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 4/IV und schlechter.

„Nur gemeinsam können wir die Luft in den Großstädten verbessern“

„Wir haben umfangreiche Ausnahmen von den Verkehrsverboten vorgesehen“, so Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums. „Unser übergeordnetes Ziel ist die Luftreinhaltung und die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide. Damit wir diese auch ohne Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 5/V einhalten, muss sich die Fahrzeugflotte – auch der Wirtschaft – modernisieren. Die bisher vorgesehenen Übergangsregelungen sollen unbefristet gelten, wenn die Wirtschaft im Rahmen einer Selbstverpflichtung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommt, sukzessive ihren Fuhrpark auf umweltfreundliche Fahrzeuge umstellt und die Euro-4-Diesel austauscht.“

Weitreichende Übergangsregelungen

Im Luftreinhalteplan Stuttgart sind derzeit weitreichende Übergangsregelungen verankert. Diese beinhalten alle Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung, auch diesbezügliche Fahrten des Handwerks. Ebenso sollen Reisebusse, Omnibusse im Linienverkehr, Einsatz-, Hilfs- und Versorgungsfahrten des ÖPNV und Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr mit Genehmigung nach § 49 Absatz 4 PBefG, Carsharingfahrzeuge und Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken von Verkehrsverboten ausgenommen werden.

Für das Treffen im September wurden die Beteiligten gebeten, eine Selbstverpflichtung auszuarbeiten und dem Ministerium für Verkehr vorzulegen.

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