Verbraucherschutz

Qualitätsprogramme des Landes für weitere fünf Jahre genehmigt

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Kisten mit Gemüse und Obst.

Die Kommission der Europäischen Union hat die Fortsetzung der baden-württembergischen Absatzförderung für das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Biozeichen Baden-Württemberg sowie für die geschützten Spezialitäten aus Baden-Württemberg für weitere fünf Jahre genehmigt.

„Unsere Qualitätsprogramme unterstützen eine konsequente Ausrichtung von Erzeugung und Vermarktung auf qualitativ hochwertige Produkte. Gleichzeitig werden Kooperationen und eine enge Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Feld bis auf den Teller, gestärkt. Die Genehmigung aus Brüssel ist ein klares Signal für unsere Qualitätsprogramme und mit Unterstützung der MBW Marketinggesellschaft mbH stehen damit auch weiterhin die Instrumente des Gemeinschaftsmarketings zur Verfügung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 6. Mai 2022.

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) und das Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) sind verlässliche Wegweiser für Verbraucherinnen und Verbraucher und bilden, zusammen mit den in der Europäischen Union (EU) geschützten Spezialitäten (geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen, garantiert traditionelle Spezialität) aus Baden-Württemberg, die Säulen des Gemeinschaftsmarketings im Genießerland Baden-Württemberg.

„Wenn ein Produkt dieses Zeichen tragen darf, kann man sich beim Einkaufen sicher sein, dass man auch das bekommt, was das Siegel verspricht: gesichert hohe Qualität, Produkte aus kontrollierter Tierhaltung, regionale Herkunft aus Baden-Württemberg“, unterstrich Minister Hauk.

Qualitätsprogramme weiterentwickeln

„Eine zunehmende Anzahl an Verbraucherinnen und Verbrauchern berücksichtigt beim Einkauf Kriterien wie Regionalität, die umweltschonende Produktion oder die tierwohlgerechte Haltung von Nutztieren. Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Anforderungen des ‚Green Deals‘ und der ‚Farm to Fork‘-Strategie der EU werden die Qualitätsprogramme des Landes Baden-Württemberg kontinuierlich weiterentwickelt“, betonte Minister Hauk.

„Unsere, nun von der EU genehmigten, Pläne zur Ausweitung der Qualitätsprogramme um weitere Produktbereiche wie Zucker, Wein und Wild sowie die schrittweise Anpassung der Anforderungen, zum Beispiel im Kontext des Erhalts der Biodiversität, der Futtermittelherkunft, der Tierhaltung sowie zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar, um resiliente Landwirtschaftsformen zu entwickeln und die Lebensmittelversorgung langfristig zu sichern,“ so Minister Hauk.

Bei Interesse können auch andere Länder oder Regionen das Qualitäts- und das Biozeichen in entsprechend adaptierter Form nutzen. Derzeit wird das Qualitätszeichen bereits von Rheinland-Pfalz und dem Saarland umgesetzt. Jüngster Zuwachs ist das Bundesland Brandenburg, welches beide Qualitätsprogramme aus Baden-Württemberg übernommen hat. Das Qualitätszeichen ist bundesweit das einzige staatlich getragene Programm, welches nachweislich den gesetzlich festgelegten „Ohne Gentechnik“-Standard umsetzt.

EU-weit geschützte Spezialitäten aus Baden-Württemberg

Seit 1992 besteht mit den EU-Qualitätsregelungen für geschützte Angaben ein Schutzsystem für geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln sowie geschützte Angaben bei Weinerzeugnisse und Spirituosen. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A., g. A. für Spirituosen) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) will die Europäische Union die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit 18 Produktbezeichnungen von Lebensmitteln und Weinerzeugnissen als geschützte geografische Angabe (g. g. A.), sowie 7 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) geschützt – beispielweise der Allgäuer Emmentaler g. U., der fränkische Grünkern g. U., Schwarzwälder Schinken g. g. A. und die Schwäbische Maultasche g. g. A.. Des Weiteren können neun geschützte Spirituosen sowie drei garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.) in Baden-Württemberg hergestellt werden, wie z. B. Heumilch g. t. S.. Jüngster Kandidat ist die Spirituose Hohenloher Birnenbrand / Hohenloher Birnenwasser g. A., mit dessen Eintragung in Kürze gerechnet wird.

Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg

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