Opfer-Hilfe

Opferbeauftragter richtet vorsorgliches Beratungstelefon ein

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Von hinten ist eine telefonierende Frau zu sehen.

Ab dem 1. August gibt es ein vorsorgliches Beratungstelefon für Amokläufe und andere Großschadensereignisse in Baden-Württemberg. In einem solchen Fall wird das Telefon freigeschaltet und steht Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz, wird ab Sonntag, 1. August 2021, vorsorglich ein Beratungstelefon für Amokläufe und andere Großschadensereignisse in Baden-Württemberg einrichten. In einem solchen Fall wird das Telefon freigeschaltet und steht Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung.

Bereits seit 1. Mai 2021 beteiligt sich der Opferbeauftragte der Landesregierung gemeinsam mit dem Opferbeauftragen der Bundesregierung, Edgar Franke, und vier weiteren Ländern an einem Beratungstelefon, das nach einem Terroranschlag rund um die Uhr erreichbar ist. Diese Beratungshotline wird bei Eintritt eines Ereignisfalls, welcher die Zuständigkeit des Opferbeauftragten des Bundes betrifft, also bei terroristischen Straftaten, freigeschaltet und ist dann mit Fachpersonal der psychosozialen Notfallversorgung besetzt.

In Ereignisfällen, die die Zuständigkeit des Opferbeauftragten des Bundes nicht berühren, also Amokläufe und andere Großschadensereignisse in Baden-Württemberg, wird künftig die Nummer des Landesopferbeauftragten freigeschaltet werden. Die Nummer wird nun nach einer europaweiten Ausschreibung für eine Beratungshotline eingerichtet. Ab 1. August 2021 steht damit bei Eintritt eines Ereignisfalls in Baden-Württemberg nunmehr auch dann eine professionelle Beratung Betroffener über eine 0800-Nummer zur Verfügung, wenn eine Zuständigkeit des Bundes nicht besteht.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges begrüßte die Einrichtung und sagte: „Mit der Einrichtung eines Beratungstelefons ist nun sichergestellt, dass Opfer und Angehörige bei Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg schnell telefonische Ansprechpartner haben und betreut werden.“

Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz, der sein Amt vergangene Woche antrat, sagte: „Der Idealfall wäre, dass wir die neu eingerichtete Nummer nie freischalten müssen. Denn dann würden wir in Baden-Württemberg von einem Amoklauf oder einem anderen Großschadensereignis verschont bleiben. Aber für einen solchen Fall wollen wir umfassend vorbereitet sein, dazu gehört auch, eine entsprechende Beratungs-Hotline direkt aktivieren zu können.“

Opferbeauftragter der Landesregierung

Der Opferbeauftragte der Landesregierung und seine Geschäftsstelle im Ministerium der Justiz und für Migration wären Ansprechpartner in Fällen von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen, nicht aber bei Naturkatastrophen, im Land.

Im Falle eines Terroranschlages, Amoklaufes oder Großschadensereignisses soll der Opferbeauftragte für die Opfer eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand sicherstellen. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind auch Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

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