Sicherheit

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich bei Gewaltvorfällen, Bedrohungen oder Konfliktsituationen telefonisch an die neue Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit im öffentlichen Dienst wenden.

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Zwei Wappen der baden-württembergischen Polizei sind neben einem Polizeifahrzeug zu sehen.
Symbolbild

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg bietet Beschäftigten im öffentlichen Dienst umfangreiche Beratungs- und Hilfsangebote im Umgang mit Gewaltvorfällen, Bedrohungen oder Konfliktsituationen an. Betroffene können sich nun telefonisch an die Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst (ARGUS öD) wenden.

Starker Anstieg gewalttätiger Übergriffe im öffentlichen Dienst

„Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen leider viel zu oft Aggressionen, Hass, Hetze und sogar Gewalt erleben. Mit der neuen ‚Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst‘ – kurz ARGUS öD – haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst geschaffen, die Gewalt erleben müssen. Damit ergreifen wir aktiv Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst vor Gewalt zu schützen. Die Ansprechstelle ist hier ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg bestmöglich zu stärken“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur Vorstellung der neuen Beratungsstelle.

Die ARGUS öD ist beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg angesiedelt. Opfer und Zeugen von Gewaltvorfällen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst können von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/5401-1004 Kontakt mit ARGUS öD aufnehmen. Weitere Informationen gibt es hier.

Wissenschaftliche Studien und auch die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigen einen starken Anstieg gewalttätiger Übergriffe im öffentlichen Dienst. Beispielsweise erleben Polizeibeamte, Rettungskräfte und auch Lehrkräfte zunehmend Gewalt in ihrem Arbeitsumfeld. Die Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steigt seit Jahren an. Im Jahr 2024 wurden 14.459 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 1.615 weitere Beschäftigte im öffentlichen Dienst Opfer von Gewalt. Zudem gab es 297 Opfer bei Angriffen auf Angehörige der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Bei allen drei Gruppen zeichnen sich für das Jahr 2025 erneut hohe Opferzahlen ab.

Landeskonzeption für einen besseren Schutz

Die Landesregierung hat im Juni 2024 eine Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag herausgegeben. Die Landeskonzeption umfasst konkrete Handlungsempfehlungen für alle Phasen von Gewaltvorfällen – das heißt für die Prävention, die Intervention und die Nachsorge.

Die Konzeption enthält die folgenden sieben Handlungsfelder:

  1. Monitoring / umfassendes Lagebild zu Gewalt gegen Beschäftige im öffentlichen Dienst: Ziel ist es, Übergriffe und Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst sichtbar zu machen und Entwicklungen und Tendenzen verlässlich festzustellen.
  2. Entwicklung einer Präventionsdatenbank: Damit Arbeitgeber, Dienstherr und Beschäftigte schnell und auf einen Blick erfahren, welche Maßnahmen sich am besten für ihre Bedarfe eignen, sollen die Informationen künftig zentral in einer Präventionsdatenbank gebündelt vorgehalten werden.
  3. Behördenspezifische Krisen- und Notfallpläne: Durch einen behördenspezifischen Krisen- und Notfallplan werden den Behörden und Einrichtungen im öffentlichen Dienst klare und eindeutige Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten an die Hand gegeben. Dabei geht es um bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen vor, während und nach einem Gewaltvorfall – etwa Maßnahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung.
  4. Unfallmeldung: Die Landeskonzeption hat umfangreiche Informationen zum Thema Unfallmeldung bei Gewaltvorfällen zusammengefasst. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ist angehalten, die Beschäftigten und Vorgesetzten über Regelungen zu Dienst- und Arbeitsunfallmeldungen zu informieren und die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  5. Rechtliche Maßnahmen: Die zentrale und landesweite Ansprechstelle für Gewaltprävention stellt, sobald sie ihre Arbeit aufgenommen hat, Informationen in allgemeiner Form über rechtliche Möglichkeiten der Gegenwehr und Unfallfürsorge auf der zentralen Website zur Verfügung.
  6. Hilfsangebote: Es ist wichtig, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach einem Gewaltvorfall angemessene Unterstützung erhalten, um die Auswirkungen auf ihre Gesundheit zu minimieren und ihnen bei der Bewältigung des Vorfalls zu helfen. Hierfür sollen künftig Hilfs- und Beratungsangebote zentral auf einer Website bereitgestellt werden.
  7. Ansprechstellen zur Gewaltprävention: Eine zentrale und landesweite Ansprechstelle für Gewaltprävention im öffentlichen Dienst soll bei der bereits bestehenden „Zentralen Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger“ des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg angegliedert werden. Die Ansprechstelle soll in der Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, der Beratung und Unterstützung von Betroffenen sowie der Netzwerkarbeit tätig sein.

Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst (ARGUS öD)

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