Bildungsreform

Neues Schulgesetz tritt in Kraft

Der Landtag hat das neue Schulgesetz verabschiedet. Damit ist die Rechtsgrundlage für eine der umfangreichsten Bildungsreformen seit Jahrzehnten geschaffen. Im Fokus steht insbesondere der Anfang der Bildungslaufbahn.

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Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
Symbolbild

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Schulgesetz in der zweiten Lesung verabschiedet. Damit ist die neue Rechtsgrundlage für eine der umfangreichsten Bildungsreformen seit Jahrzehnten geschaffen. Im Zentrum steht eine neue Schwerpunktsetzung: Der Fokus richtet sich dezidiert auf einen erfolgreichen und stabilen Beginn der Schulkarriere. Dafür steht die verbindliche Sprachförderung, die für Kinder mit entsprechendem Förderbedarf künftig schon vor der Grundschule beginnt.

Wir investieren enorme Summen und personellen Aufwand, um schon vor dem Schuleintritt dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder in der ersten Klasse auch wirklich mitkommen.
Kultusministerin Theresa Schopper

Kultusministerin Theresa Schopper: „Das neue Schulgesetz trägt unserer veränderten Schülerschaft Rechnung. Wir investieren enorme Summen und personellen Aufwand, um schon vor dem Schuleintritt dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder in der ersten Klasse auch wirklich mitkommen. Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit beginnen mit dem sicheren Beherrschen der Sprache.“

Sprachförderung und Juniorklassen

Der Aufbau von derzeit bereits 347 Standorten um weitere 667 Standorte auf insgesamt 1014 Sprachfördergruppen im kommenden Kitajahr ist in vollem Gang. Die Flächendeckung und die damit einhergehende Verbindlichkeit tritt mit dem Ausbau auf 4200 Gruppen dann 2027/28 ein. 

Die Vorbereitungen für das Hochfahren der Juniorklassen laufen ebenfalls auf Hochtouren. Mit dem Einstieg im Schuljahr 2026/2027 werden zunächst 274 Grundschulförderklassen in das neue Konzept überführt. Die Ausweitung auf circa 550 Juniorklassen erfolgt im Schuljahr darauf, die Flächendeckung und Verbindlichkeit ein Jahr später, 2028/2029 mit circa 832 Juniorklassen landesweit.

„Wir bewegen uns mit diesen Maßnahmen exakt entlang der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“, sagt Schopper. „Und für Baden-Württemberg kann ich sagen: Wir sind schon mitten in der Umsetzung.“

Neues G9 mit fünf Innovationsschwerpunkten

Die Bildungsreform umfasst auch die Umstellung auf das neue neunjährige Gymnasium, das ab dem neuen Schuljahr mit den Klassen 5 und 6 aufwachsend als Regelform eingerichtet wird, mit mehr Zeit für Vertiefung und einer im Vergleich zum G8 entzerrten Stundentafel. Es kennzeichnet sich insbesondere durch fünf Innovationsschwerpunkte:

  1. Basiskompetenzen: Das Beherrschen der Grundlagen ist essenziell. Darum erfolgt eine Stärkung der Grundlagen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
  2. Die MINT-Fächer gewinnen noch mehr an Bedeutung. Außerdem werden die Zukunftskompetenzen Informatik/Künstliche Intelligenz und Medienbildung in einem eigenen Schulfach für alle Schülerinnen und Schüler verankert.
  3. Demokratiebildung: Der Bereich Demokratiebildung wird über die Fächer Geografie und Gemeinschaftskunde gestärkt. Die zusätzliche Unterrichtszeit ist auf die Themen Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fokussiert und erfolgt zum Teil im praxis- und projektorientierten Unterricht.
  4. Berufliche Orientierung: Für ein besseres Verständnis der eigenen Fähigkeiten und beruflichen Perspektiven wird die berufliche Orientierung im Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung ausgebaut und um neue verbindliche Praktikums- und Praxiselemente ergänzt.
  5. Individuelles Schülermentoring: An den Übergängen von der Unter- zur Mittelstufe oder von der Mittel- zur Oberstufe können Schülerinnen und Schüler in den entscheidenden Entwicklungsphasen künftig besser unterstützt werden.

Kultusministerin Schopper: „Wir haben den Initiatorinnen des Bürgerbegehrens und dem Bürgerforum zugehört. Ab nächstem Jahr wächst ein neues G9 auf, dass den Schülerinnen und Schülern Zeit lässt für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und gleichzeitig die neuen Kompetenzen in den Blick nimmt, die es braucht, um in Zukunft seinen Platz zu finden, sei es in der Wirtschaft, der Wissenschaft oder im öffentlichen Dienst.“

Mehr Demokratiebildung, Informatik und Medienkompetenz an weiterführenden Schularten

Medienbildung, Informatik und Demokratiebildung werden in allen weiterführenden Schularten der Sekundarstufe eins künftig eine wichtigere Rolle spielen. Zusätzlich werden auch an diesen Schularten die Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Stunden gestärkt. Die für die weitere Bildungsbiografie zentralen Basiskompetenzen müssen sitzen. In allen Schularten werden zudem die schulartindividuellen, lebenspraktischen und berufsbezogenen Profile weiter betont.

Bei den Realschulen wird hierzu die Orientierungsstufe auf ein Jahr verkürzt. Die Kinder werden dann bereits in Klasse 6 auf dem grundlegenden oder dem mittleren Niveau unterrichtet. Die Möglichkeiten zur Verbundbildung werden verbessert. So können Realschulen beispielsweise Schülerinnen und Schüler, die auf G-Niveau lernen, leichter zusammenfassen.

Da Gemeinschaftsschulen unterschiedliche Lernniveaus innerhalb eines Klassenverbands unterrichten, wird hier stattdessen das zentrale Element des Coachings gestärkt und erstmals auch mit Ressourcen unterlegt. Auch hier verbessert die Verbundbildung die Möglichkeiten für die Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe, ein solche anzubieten, entweder in Kooperation mit beruflichen oder mit allgemeinbildenden Gymnasien oder mit einer Gemeinschaftsschule, die eine gymnasiale Oberstufe anbietet.

Werkrealschulen/Hauptschulen können auch nach der Abschaffung des Werkrealschulabschlusses ihren eigenständigen Charakter bewahren. Sie behalten ihre ureigene Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Ersten Bildungsabschluss vorzubereiten und sie erfolgreich in die Berufswelt oder auf eine weiterführende Schule zu begleiten. Es gilt weiterhin: Kein Abschluss ohne Anschluss. Zu den Möglichkeiten, die bisher bereits bestehen, wird Schülerinnen und Schülern an Werkrealschulen/Hauptschulen perspektivisch ermöglicht, über Kooperationsnetzwerke (KoNet) mit Beruflichen Schulen künftig praxisnah und berufsorientiert den Mittleren Bildungsabschluss vollschulisch oder über eine berufliche Ausbildung abzulegen.

Kultusministerium: Fragen und Antworten zur Bildungsreform

Beteiligungsportal: Änderung des Schulgesetzes

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