Flächenmanagement

Land stärkt Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“

Mit verbesserten Förderkonditionen unterstützt das Land Kommunen dabei, Innenentwicklung zu stärken und attraktive Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen.

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Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Symbolbild

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen jetzt noch stärker dabei, ihre Flächen im Innenbereich effizienter zu nutzen. Dies gab die Staatssekretärin im Ministerium Landesentwicklung und Wohnen, Andrea Lindlohr, am 10. Februar 2026 in Stuttgart bekannt. „Wir haben die Förderbedingungen für unser Programm ‚Flächen gewinnen durch Innenentwicklung‘ noch einmal deutlich verbessert. Damit helfen wir unseren Kommunen und Regionalverbänden auch in diesen herausfordernden Zeiten dabei, ihre Flächenpotenziale im Innenbereich auszuschöpfen und attraktive Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen“, so die Staatssekretärin.

Ab dieser Förderperiode übernimmt das Land 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die für eine geförderte Innenentwicklungsmaßnahme anfallen (bisher: 50 Prozent). Zusätzlich wird der Förderhöchstbetrag für die kommunalen Flächenmanagerinnen und -manager auf 144.000 Euro angehoben (bisher: 120.000 Euro). Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

Attraktive Innenstädte durch Entsiegelung

In der neuen Förderperiode wird ein besonderes Augenmerk auf die Begrünung und Entsiegelung sowie auf die attraktive Gestaltung städtischer Freiräume gelegt: Diese Aspekte sollen bei den Innenentwicklungsmaßnahmen möglichst immer mitgedacht werden. Das Ziel: attraktive Innenstädte, ein besseres Stadtklima, belebte Ortskerne und Quartiere – und damit im Ergebnis auch eine höhere wirtschaftliche Wertschöpfung.

Mehrfachnutzung: effizient und verantwortungsvoll

Zudem liegt ein Schwerpunkt auf der Mehrfachnutzung von Flächen und Gebäuden. Diese leistet einen wichtigen Beitrag, um möglichst effizient und verantwortungsvoll mit dem knappen Gut „Fläche“ umzugehen. Die Mobilisierung von Wohnraum sowie der Aufwertung und Reaktivierung bestehender Industrie- und Gewerbeflächen stehen ebenfalls im Fokus.

Staatssekretärin Lindlohr sagte: „Wir brauchen neue Ansätze, um den vielfältigen Flächennutzungsansprüchen gerecht zu werden. Die Mehrfachnutzung von Flächen oder Gebäuden ist hierfür ein intelligenter und lohnender Weg. Indem wir den Kommunen dabei helfen, attraktive Wohn- und Gewerbeflächen im Innenbereich statt auf der grünen Wiese zu schaffen, schonen wir das kostbare Gut Fläche und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze vor Ort.“

Seit der Einführung des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2009 wurden rund 500 Projekte mit rund 14,8 Millionen Euro gefördert. 2016 wurde die Förderung kommunaler Flächenmanagerinnen und -manager ins Programm aufgenommen. Seitdem konnten 39 Flächenmanagerinnen und -manager unterstützt werden. Sie mobilisieren gemeinsam mit Akteuren vor Ort Flächen für mehr Wohnraum und Gewerbe im Innenbereich. 

Flächen gewinnen durch Innenentwicklung

Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nichtinvestive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen. Mögliche Fördergegenstände sind dabei innovative Konzepte und städtebauliche Wettbewerbe, Projekte zur Information und Bürgerbeteiligung sowie der Einsatz kommunaler Flächenmanagerinnen und -manager. 

Ziel ist es, innerörtliche Flächen, wie Baulücken, Brachflächen, bestehende Leerstände sowie Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenziale zu aktivieren und gleichzeitig Impulse zu einer Verbesserung der Bestandsstruktur und Steigerung der Aufenthaltsqualität im Siedlungsraum zu setzen. Ein wichtiges Thema ist die „dreifache Innenentwicklung“ im Sinne einer gemeinsamen Qualifizierung von Wohn- und Gewerbeflächen, Grün- und Freiflächen sowie Mobilitätsangeboten.

Das Förderprogramm richtet sich an alle Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Zweckverbände und die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Anträge für das Förderprogramm können bis zum 30. April 2026 an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gerichtet werden. 

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