Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt

Die Flurneuordnung in Furtwangen fördert den Tourismus sowie die Forstwirtschaft und sichert die schwarzwaldtypische Kulturlandschaft.

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Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Symbolbild

„Der Schwarzwald mit seiner typischen Kulturlandschaft hat eine wichtige touristische und wirtschaftliche Bedeutung. Diese Landschaft zu erhalten und zu sichern ist uns ein zentrales Anliegen. Hierbei spielt die Erschließung der Einzelhöfe, die oft abgelegen und schwer zugänglich sind, eine zentrale Rolle. Das laufende Flurneuordnungsverfahren ist das richtige Instrument zur Verbesserung und Modernisierung der bestehenden Wegeverbindungen. Dadurch wird die Erreichbarkeit der Höfe nachhaltig verbessert und die ganzjährige Befahrbarkeit des Wegenetzes ermöglicht. Das spielt für die Vermarktung regionaler Produkte oder Urlaub auf dem Bauernhof eine wichtige Rolle. Mit der Flurneuordnung sichern wir die Zukunft der Land- und Forstwirtschaft und steigern die Lebensqualität im Ländlichen Raum. Die Bewilligung der zweiten Tranche mit einem Zuschuss durch den Bund und das Land in Höhe von knapp einer Million Euro unterstützt dieses Projekt dabei wesentlich“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, in Furtwangen im Schwarzwald-Baar-Kreis anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheides.

Erste Ausbautranche startet

Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Flurneuordnungsverfahren Furtwangen-Rohrbach/Schönenbach erfolgt in mehreren Schritten. In der nun zweiten Tranche werden Maßnahmen im Umfang von rund 1,1 Millionen Euro realisiert. Neben der Modernisierung und dem Neubau von über zwei Kilometern an Wegen werden auch zahlreiche Baumreihen zum Schutz und als Nahrung für Vögel, Kleintiere und Insekten gepflanzt. Außerdem wird ein Teich zur Lebensraumförderung von Amphibien angelegt. Der Erhalt und die Förderung der Natur spielen im gesamten Verfahren eine große Rolle. Die vorhandenen Schutzgebiete und Biotope sollen durch weitere Maßnahmen wie Waldrandgestaltungen mit standorttypischen Laubbäumen und Schutzmaßnahmen zur Erhaltung von binsenreichen Nasswiesen erhalten und aufgewertet werden.

„Ich bedanke mich bei allen Akteuren vor Ort, die sich mit ihrem großen Engagement und ihrem Einsatz für den Erhalt und die Stärkung des Ländlichen Raumes einsetzen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Eigentümern, den Land- und Forstwirten, der Stadt sowie den Behörden ist hierbei unerlässlich. Es ist mir eine große Freude, den Bewilligungsbescheid für die zweite Tranche in diesem Flurneuordnungsverfahren persönlich überreichen zu können“, sagte Staatssekretärin Sabine Kurtz bei der Übergabe des Bescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Björn Linhard.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung

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