Digitalisierung

Neuer Onlinedienst für An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen

Seit dem 1. September 2023 können alle Zulassungsstellen die volldigitale Kraftfahrzeug-Zulassung nutzen und den Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Damit kann man das Auto vom Sofa aus anmelden und direkt losfahren.

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Ein Mann sitzt mit einem Tablet im Wohnzimmer (Bild: © StockRocket - stock.adobe.com)

„Wir haben immer gesagt: Das Amt muss zum Bürger kommen und nicht umgekehrt. Diesem Schritt kommen wir jetzt wieder ein ganzes Stück näher. Nach ersten Pilotversuchen im Landkreis Heilbronn können ab 1. September 2023 alle Zulassungsstellen in Baden-Württemberg die volldigitale Kraftfahrzeug(KfZ)-Zulassung nutzen und ihren Bürgern anbieten. Damit kann man das Auto vom Sofa aus anmelden – und direkt losfahren. In Baden-Württemberg werden jährlich 3,55 Millionen Fahrzeuge an, um- oder abgemeldet. Und ab sofort kann das von überall aus im ‚digital Länd‘ in nur ein paar Klicks erledigt werden – der Gang zum Amt entfällt damit komplett“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl zum Start des neuen Onlinedienstes.

Sofort nach der Online-Anmeldung losfahren

Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 1. September 2023 können alle Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg den Onlinedienst flächendeckend nutzen und sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern die volldigitale KfZ-Zulassung anbieten. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser von den zuständigen Zulassungsbehörden aktiviert wurde. Und das Beste: Man kann jetzt auch sofort nach der Online-Anmeldung losfahren. Sind die Nummernschilder bereits vorhanden, kann man diese zunächst ohne amtliche Plakette ans Auto anbringen. Voraussetzung: Nach Abschluss des Zulassungsvorgangs muss nur noch der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen sowie ausgedruckt hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Der ausgedruckte vorläufige Zulassungsnachweis ersetzt damit die amtliche Plakette, die mit der Post nachgeschickt wird und dann, wenn sie da ist, an die Nummernschilder angebracht werden muss. Zehn Tage ist so die Teilnahme am Straßenverkehr möglich, bis die endgültigen Papiere per Post von der Zulassungsstelle eingetroffen sind. Bei der Online-Zulassung handelt es sich um ein gemeinsames Entwicklungsprojekt des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der kommunalen IT-Dienstleisterin Komm.ONE AöR.

Neu ist ebenfalls, dass juristische Personen, also beispielsweise Gewerbetreibende und Verbände, die Online-Zulassung nutzen können. Darüber hinaus wurde für Unternehmen wie Autohersteller und -händler eine spezielle Großkundenschnittstelle entwickelt. Über diese werden umfangreiche Zulassungsanfragen schnell und sicher weitergeleitet und bearbeitet.

Großer Bürokratieabbau

„Wir sorgen damit für einen großen Bürokratieabbau und entlasten Gewerbetreibende. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer smarten Verwaltung und mehr Nutzerfreundlichkeit“, sagte Minister Thomas Strobl.

Um den Dienst zur Online-Zulassung eines Fahrzeugs nutzen zu können, ist für Bürgerinnen und Bürger eine Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Unionsbürgerkarte erforderlich. Alternativ kann seit dem 1. September 2023 auch das ELSTER-Zertifikat oder für Unternehmen der Zugang über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) genutzt werden. Für die Abmeldung besteht eine Ausnahme, diese kann auch ohne Online-Ausweis durchgeführt werden. Doch die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur für den Onlinedienst der Kfz-Anmeldung notwendig, sondern darüber hinaus für eine Vielzahl von anderen digitalen Verwaltungsleistungen, wie beispielsweise die An- und Abmeldung des Wohnsitzes. Es werden künftig immer mehr Verwaltungsleistungen auch digital verfügbar sein, die eine Identifizierung mit dem Online-Ausweis erfordern. Es ist daher sinnvoll, die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren und die PIN sicher aufzubewahren – diese wird bei geringer Nutzungshäufigkeit gerne vergessen –, um künftig von den zahlreichen digitalen Verwaltungsleistungen profitieren zu können.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert „i-Kfz“

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