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Neuer Leitender Oberstaatsanwalt in Tübingen

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Justiz Neuer Leitender Oberstaatsanwalt in Tübingen

Matthias Grundke ist neuer Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Tübingen. Am 21. August tritt er die Nachfolge von Michael Pfohl an, der Ende Juli in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen heißt Matthias Grundke. Am Freitag, 21. August 2020, wird er seinen Dienst als Leitender Oberstaatsanwalt in Tübingen aufnehmen und damit die Nachfolge von Michael Pfohl antreten, der der Behörde seit 2016 vorstand und Ende Juli in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Matthias Grundke wechselt aus dem Ministerium der Justiz und für Europa nach Tübingen. Dort war er zuletzt als Personalreferent für den württembergischen Landesteil, den Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, zuständig. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Matthias Grundke hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Verwendungen im Ministerium herausragende Arbeit geleistet. Es fällt mir nicht leicht, ihn gehen zu lassen. Aber dieser nächste Schritt ist folgerichtig, und die Staatsanwaltschaft Tübingen darf sich auf einen sehr guten Behördenleiter freuen.“ Minister Wolf weiter: „Matthias Grundke übernimmt Führungsaufgaben mit beeindruckender Weit- und Umsicht sowie großer Kollegialität und hoher Einsatzfreude.“

Matthias Grundke

Matthias Grundke trat im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württembergs ein. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dem Landgericht Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt war er ab 2003 zunächst an das Staatsministerium abgeordnet und übernahm dort die Funktion des Rundfunkreferenten. Nach knapp vier Jahren kehrte er zunächst als Beisitzer und anschließend als stellvertretender Vorsitzender der 17. Zivilkammer (Spezialzuständigkeit Gewerblicher Rechtsschutz) an das Landgericht Stuttgart zurück und war danach ab Dezember 2009 an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts abgeordnet. 2010 wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart. In dieser Zeit war Matthias Grundke unter anderem als Referent für die Freiwillige Gerichtsbarkeit für die Dienstaufsicht von rund 200 Bezirksnotaren und Notarvertretern zuständig.

Im Januar 2015 folgte die Abordnung an das Justizministerium, wo Grundke die Leitung des Haushaltsreferates und damit in einem zentralen Kernbereich Verantwortung für die baden-württembergische Justiz als Ganzes übernahm. Sein verhandlungsstarkes Auftreten und seine verbindliche Art traten auf dieser Position in besonderem Maße zu Tage.

Im Mai 2017 wechselte Matthias Grundke intern auf die Stelle des Personalreferenten für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften im württembergischen Landesteil. Dort fielen in seine Zuständigkeit unter anderem Personalentwicklung, Führungskräftefortbildung, Grundsatzfragen des gehobenen Dienstes und Gleichstellungsfragen. In seiner Zeit im Personalreferat waren durch den dringend erforderlichen Personalaufbau der Justiz rund 250 Neustellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu besetzen.

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