Landwirtschaft

Neue Förderbedingungen für Mehrgefahrenversicherung

Das Land hat die Förderbedingungen für die Mehrgefahrenversicherung ab dem Antragsjahr 2026 festgelegt. Der Ausbau des Förderprogramms um das Risiko Hagel und den Hopfenbau stärkt die Risikovorsorge der Landwirtschaft.

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Ein Weingärtner zeigt in Stuttgart eine Traube der pilzwiderstandsfähigen Weinsorte VB Cal. 1-22 (Bild: © dpa)
Symbolbild

„Baden-Württemberg ist bundesweit das erste Land, das mit einem Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung den Obst- und Weinbau im Land unterstützt und Versicherungsprämien gegen die Risiken Spätfrost, Sturm und Starkregen fördert. Hinzu kommen ab dem Antragsjahr 2026 das Risiko Hagel und der Hopfenbau, die Teil der Versicherung werden. Durch den Ausbau des Förderprogramms stärken wir die eigenverantwortliche Risikovorsorge der Landwirtschaft, indem weitere Risiken und Kulturen berücksichtigt werden, was die Liquiditäts- und Existenzsicherung der Betriebe erhöht sowie zur Sicherung der Wertschöpfung im Ländlichen Raum beiträgt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Förderbedingungen ab 2026

Gefördert werden ab dem Antragsjahr 2026 Versicherungsprämien für Versicherungen des Ernteertrags für in Baden-Württemberg gelegene Anbauflächen gegen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und Starkregen für Kulturarten des Obst-, Wein- und Hopfenanbaus.

Künftig müssen für jede Kulturgruppe mindestens zwei der förderfähigen Risiken versichert werden, um eine breite Absicherung zu gewährleisten. Die Risiken können für jede Kulturgruppe frei gewählt werden. Die Versicherung von Einzelrisiken ist nicht mehr förderfähig.

Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturgruppen beziehungsweise Kulturarten des landwirtschaftlichen Unternehmens abgeschlossen werden, wobei die Anbauflächen einer Kulturgruppe nur bei einem Versicherungsunternehmen versichert sein dürfen. Eine Aufteilung von Anbauflächen einer Kulturgruppe auf mehrere Versicherungsunternehmen ist von der Förderung ausgeschlossen.

Der förderfähige Höchsthektarwert für Hopfen ist auf 15.000 Euro festgesetzt.

Fördersatz bleibt identisch

Die weiteren Fördervoraussetzungen wie Selbstbehalt, Maximalauszahlungsbetrag, Mindestfläche sowie die förderfähigen Höchsthektarwerte (Versicherungssummen) der anderen förderfähigen Kulturgruppen bleiben unverändert. Abweichungen von diesen Vorgaben sind grundsätzlich möglich, jedoch nur bis zu den Grenzen der in der Verwaltungsvorschrift (VwV) Mehrgefahrenversicherung (PDF) festgelegten Voraussetzungen zuwendungsfähig. Auch der Fördersatz bleibt unverändert bei „bis zu 50 Prozent der förderfähigen Versicherungsprämie“.

Minister Hauk erklärte: „Die Mehrgefahrenversicherung ist ein wichtiges Instrument, um unsere Betriebe wetter- und risikobeständig zu machen. Mit der Erweiterung um zusätzliche Risiken und Kulturgruppen gehen wir einen wichtigen Schritt, um unsere Sonderkulturbetriebe gegen zunehmende Wetterextreme abzusichern. Durch die Mindestanforderung von zwei Risiken pro Kulturgruppe schaffen wir eine robuste Absicherung und Planungssicherheit für die Betriebe.“

Abschließend appellierte Minister Hauk an die Betriebe: „Machen Sie von den Fördermöglichkeiten Gebrauch und sichern Sie Ihre Erträge gegen Mehrgefahren ab. Das leistet zudem einen wichtigen Beitrag, um die betriebliche und regionale Wertschöpfung zu sichern.“

Förderprogramm zur Mehrgefahrenversicherung

Das von Baden-Württemberg als bundesweit erstem Land 2020 aufgelegte Förderprogramm zur Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung witterungsbedingter Risiken wird ab dem Antragsjahr 2026 inhaltlich erweitert um das Risiko Hagel und den Hopfenanbau. Um die Weiterentwicklung des Förderprogramms Mehrgefahrenversicherung praxisnah und effizient zu gestalten, fand im Vorfeld ein intensiver Austausch mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden und der Versicherungswirtschaft statt.

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