Landwirtschaft

Neue Förderangebote für Investitionen in Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz

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Kuhstall

Im Land gibt es künftig neue Förderangebote für „Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz“ sowie zur Umstellung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung bei Rindern. Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sind zentrale Elemente der Weiterentwicklung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der Landwirtschaft.

„Klima- und Umweltschutz sowie das Wohlergehen der Tiere sind zentrale Themen, die Gesellschaft und Landwirtschaft bewegen. Wir wollen diese Ziele gemeinsam voranbringen. Daher unterstützen wir mit einzelbetrieblichen Investitionsförderungen unsere bäuerlichen Familienbetriebe bei der Bewältigung dieser Aufgaben. So werden ab 2022 weitere spezifische Förderangebote zur Verbesserung des Tierwohls und zur Emissionsminderung angeboten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) werden künftig „Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz“, sogenannte SIUK-Maßnahmen, eingeführt. Durch das primäre Ziel den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern, zählen diese Maßnahmen zu den nichtproduktiven Investitionen. Daher können künftig SIUK-Einzelmaßnahmen, die nachträglich in bestehende Anlagen oder direkt in Neubauten integriert werden mit bis zu 40 Prozent bezuschusst werden. Darunter fallen beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder auch die Abdeckung bestehender Güllelagerstätten.

Tierwohl und Emissionsminderungen ermöglichen

„Dass mehr Tierwohl bei gleichzeitiger Emissionsminderung auch in Milchviehbetrieben realisierbar ist, hat das 2017 gestartete Projekt der Europäischen Innovationspartnerschaft ‚Bauen in der Rinderhaltung‘ (EIP-Rind) gezeigt. In diesem Projekt wurden durch Forschung, Bildung, Wirtschaft und Praxis gemeinsam praxistaugliche Stallkonzepte für mehr Tierwohl und geringere Emissionen entwickelt und erprobt“, betonte Minister Hauk. Investitionen in Milchviehställe, die neben der Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung verschiedene emissionsmindernde Maßnahmen umsetzen, zu welchen neben einer emissionsarmen Laufhofgestaltung, die emissionsarme Bodengestaltung und erhöhte Fressstände gehören, können zukünftig einen erhöhten Fördersatz in Höhe von 35 Prozent erhalten.

„Um das Tierwohl weiter zu steigern ist es unser erklärtes Ziel, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern zu beenden. Daher wird ab 2022 nicht nur im AFP, sondern auch im Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IklB, ehemals LPR-D1) die Umstellung weg von der Anbindehaltung besonders gefördert werden“, erklärte Minister Hauk. Bei Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung wird in diesem Zusammenhang eine um zehn Prozent erhöhte Förderung von 40 Prozent gewährt. Wichtig für die landwirtschaftlichen Betriebe ist, dass künftig vor jeder geförderten Investition im Rahmen des AFP, eine dem Investitionsziel angepasste Beratung durchzuführen ist.

250 Vorhaben im Jahr 2021 gefördert

Rückschauend konnten in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP und Diversifizierung) 2021 insgesamt 250 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 166 Millionen Euro mit Zuwendungen in Höhe von rund 34,2 Millionen Euro bewilligt werden. Der Schwerpunkt lag beim AFP mit insgesamt 183 Vorhaben, einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 131 Millionen Euro und Zuwendungen von rund 28,7 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 175 Anträge weniger gestellt. Ursache ist vor allem, dass die Maschinenförderung seit 2021 über das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft läuft. Bei dem überwiegenden Anteil der geförderten Investitionen im AFP handelte es sich um besonders tiergerechte Stallbauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors. Die massive Kostensteigerung der vergangenen Jahre machte sich hier bemerkbar. So wurden über ein Drittel weniger Investitionsvorhaben in Milchviehställe verzeichnet, als noch im Jahr zuvor.

Die Förderung von Investitionen in die Diversifizierung zum Aufbau neuer Einkommensstandbeine für landwirtschaftliche Betriebe wird 2022 unverändert fortgeführt. Sie blieb in 2021 mit 67 Vorhaben auf ähnlichem Niveau, wie in den beiden Vorjahren. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich auf 35,5 Millionen Euro mit Zuwendungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro. Der Schwerpunkt der Investitionen lag in den Bereichen Tourismus und Vermarktung.

Im Rahmen des Programms zur Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftlichen Betrieben (IklB, ehemals LPR-D1) wurden in 2021 insgesamt 52 Vorhaben mit Zuwendungen in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro gefördert. Die Schwerpunkte der geförderten Vorhaben lagen in den Bereichen Rinder- und Legehennenhaltung. So wurden rund 70 Prozent der Mittel für den Bau von Mutterkuh- bzw. Rindermastställe, sowie für Investitionen in Hühnermobile verwendet.

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

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