Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu  Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die neue Verordnung Sport ist heute verkündet worden und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten.

Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich freue mich deshalb gerade auch für unsere vielen Breitensportlerinnen und -sportler in Baden-Württemberg, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagt Sportministerin Eisenmann.

Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten.

Neue Maßgaben für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Durchführung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf bzw. Sportwettbewerb teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, für die das Abstandsgebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportlerinnen und Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Sportministerin Eisenmann.

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober.

Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 25. Juni 2020, gültig ab 1. Juli 2020

Weitere Meldungen

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).
Familie

Ideenwettbewerb für Familienleben gestartet

Ostplatz in Heidenheim
Städtebauförderung

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF)
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Ein Basketball liegt auf dem Boden einer Turnhalle.
Sport

Landesfinale bei „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Eine Mitarbeiterin der Parasitologie der Universität Hohenheim zeigt in einem Labor eine Buntzecke.
Gesundheit

Start der Zecken-Saison

Portrait Annette Pehnt
Kunst

Annette Pehnt erhält Johann-Peter-Hebel-Preis 2026

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheit

Landesregierung beschließt neuen Krankenhausplan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Gesundheit

Gesundheitscloud MEDI:CUS wird verstetigt