Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu  Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die neue Verordnung Sport ist heute verkündet worden und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten.

Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich freue mich deshalb gerade auch für unsere vielen Breitensportlerinnen und -sportler in Baden-Württemberg, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagt Sportministerin Eisenmann.

Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten.

Neue Maßgaben für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Durchführung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf bzw. Sportwettbewerb teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, für die das Abstandsgebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportlerinnen und Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Sportministerin Eisenmann.

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober.

Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 25. Juni 2020, gültig ab 1. Juli 2020

Weitere Meldungen

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wiedervermietung

Prämie bringt rund 600 Woh­nungen zurück auf den Mietmarkt

Kultusministerin Theresa Schopper (Mitte) mit der Leiterin der Fasanenhofschule, Corinna Konzelmann (rechts)
Schule

Bewegung im Schulalltag als Erfolgsmodell

Blick auf Basel und den Rhein von der Mittleren Brücke.
Europa

Baden-Württemberg stärkt Zusammenarbeit mit der Schweiz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Juli 2025

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheit

Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes

von links nach rechts: Dr. Susanne Beyersdorf, Prof. Dr. Karl Friedhelm Beyersdorf, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Friedhelm Beyersdorf

Zehntscheuer, Karlsdorf-Neuthard
Denkmalschutz

Innovationspreis „Denkmal – Energie – Zukunft“ verliehen

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Sport

Land unterstützt Sanierung des Ulmer Donaustadions

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Gesundheit

Bürgerforum zum Nichtraucherschutz gestartet

Treffen der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen
Europa

Strobl schlägt Katastrophenschutz-Erasmus vor

Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).
Sprachförderung

Bewerbungsphase für neue Sprachförderkräfte startet

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Kinder/Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing“ zum 16. Mal verliehen

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Abschluss des Wettbewerbs für rauchfreie Schulklassen

Logo Frau und Beruf
Gleichstellung

Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb

Karl-Wöhr-Platz in Ellwangen
Städtebauförderung

Städtebaumaßnahme in Ellwangen erfolgreich abgeschlossen