Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Ab dem 1. Juli werden die drei aktuellen Corona-Verordnungen im Bereich Sport in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher. Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

Zum Sport gibt es derzeit drei Verordnungen in Baden-Württemberg. Dies sind die Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu  Sportstätten. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 werden diese Bereiche in einer neuen Corona-Verordnung Sport zusammengeführt. „Mir war es sehr wichtig, die Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher zu machen. Deswegen gibt es künftig nur noch eine Verordnung, die klar regelt, was im Sport erlaubt ist“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die neue Verordnung Sport ist heute verkündet worden und wird ab dem 1. Juli 2020, also zeitgleich mit der neuen Corona-Verordnung, in Kraft treten.

Regelungen für den Sport deutlich übersichtlicher und verständlicher

In der neuen Sport-Verordnung sind weitere Lockerungen enthalten. Sie ermöglicht unter gewissen Vorgaben wie Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten das Training, den Spielbetrieb und Wettkämpfe in Kontaktsportarten. Dies gilt auch für den Amateur- und Leistungssport. „Sport und Bewegung sind essenziell für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Ich freue mich deshalb gerade auch für unsere vielen Breitensportlerinnen und -sportler in Baden-Württemberg, dass wir diesen Schritt ermöglichen und sie ihr Hobby wieder ausüben können“, sagt Sportministerin Eisenmann.

Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern. Abseits des Sportbetriebes ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern weiter einzuhalten. Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt. Bei Trainings- und Übungsformen, in denen ein andauernder körperlicher Kontakt erforderlich ist, sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, zum Beispiel bei Kampfsportarten.

Neue Maßgaben für Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe

Die neue Corona-Verordnung Sport ermöglicht ab dem 1. Juli die Durchführung von Sportwettkämpfen mit Körperkontakt auch im Breitensport. Insgesamt dürfen allerdings maximal 100 Sportlerinnen und Sportler an einem Sportwettkampf bzw. Sportwettbewerb teilnehmen. Möglich sind außerdem Zuschauer bei den Sportwettkämpfen. Hier liegt die Maximalzahl bei 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, für die das Abstandsgebot gilt. „Zuschauer sind bei Sportwettkämpfen das Salz in der Suppe. Sie treiben unsere Sportlerinnen und Sportler zu Höchstleistungen an. Deswegen freuen wir uns, dass wir auch hier eine Lockerung ermöglichen können“, so Sportministerin Eisenmann.

Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt. Diese Regelung gilt dann bis einschließlich 31. Oktober.

Kultusministerium: Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 25. Juni 2020, gültig ab 1. Juli 2020

Weitere Meldungen

Das Völkerkundemuseum Linden-Museum in Stuttgart. (Bild: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)
Kunst und Kultur

Kultur kann sich auf Land verlassen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Sozialversicherung

Land fordert Steuerfinan­zierung versicherungsfremder Leistungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnen

Mietpreisbremse wird bis Ende 2026 verlängert

Eine Gruppe von Menschen fährt Achterbahn in einem Erlebnispark.
Familie

Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand