Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Passanten gehen über den weihnachtlich beleuchteten Schlossplatz in Stuttgart.

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Landwirtschaft

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Justiz

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Sozialversicherung

Land fordert Steuerfinan­zierung versicherungsfremder Leistungen