Tierschutz

Nachbesserungen für das neue Tierschutzgesetz gefordert

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Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)

Die Tierschutzbeauftragten der Länder haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Nachbesserungen für das neue Tierschutzgesetz gefordert. Der neue Gesetzesentwurf gehe zwar in eine gute Richtung, an vielen Stellen gäbe es jedoch dringenden Verbesserungsbedarf.

Bei ihrem Frühjahrstreffen erörterten die Tierschutzbeauftragten der Länder unter anderem den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (PDF). Insgesamt hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einige mutige Vorhaben angepackt, die den Schutz der Tiere in Deutschland verbessern können. Doch bleibt der Entwurf in vielen Punkten hinter den Erwartungen des Koalitionsvertrags zurück und die nun vom Kabinett beschlossene Version ist an vielen Stellen nochmals zurückhaltender.

Der Entwurf wurde nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet, später geht er weiter in den Bundestag. An beiden Orten besteht nochmals die Chance, dass die Bundestagsabgeordneten und die Vertreter und Vertreterinnen der Länder im Bundesrat wichtige Punkte für den Tierschutz in das Änderungsgesetz aufnehmen. Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein einigten sich auf neun zentrale Anliegen, die sie in einer gemeinsamen Stellungnahme (PDF) den Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess ans Herz legen.

Die neun zentralen Punkte

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg und Sprecherin der Landestierschutzbeauftragten, betont: „Es gibt natürlich noch viele weitere Punkte, die wichtig sind, um den Tierschutz in Deutschland voranzubringen – auf gesetzgeberischer Ebene wie auch im Vollzug der bisherigen und der neuen Regelungen. So sind diese neun Punkte als Kernforderungen zu verstehen, die durch viele weitere ergänzt werden können.“ In den letzten Tagen forderten die neun Landesbeauftragten ihre Landesregierungen auf, diese Punkte bei den Bundesrat-Änderungsanträgen zu bedenken. Auch an Bundestagsabgeordnete und den zuständigen Bundestagsausschuss werden sie herantreten.

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