Justiz

Moderne Prüfungstechnik für juristisches Staatsexamen

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Ein Mann tippt auf einer Tastatur eines Laptops.

Das Vergabeverfahren für das elektronische Examen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist abgeschlossen. Damit können Referendarinnen und Referendare ihre Klausuren zukünftig an einem Notebook ablegen.

Das Landesjustizprüfungsamt hat den Zuschlag für die Bereitstellung der technischen Prüfungsumgebung für das elektronische Examen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung erteilt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens ist in Baden-Württemberg der Startschuss für den Einsatz einer modernen Prüfungstechnik im juristischen Staatsexamen gefallen. Justizministerin Marion Gentges hat bekanntgegeben, dass bereits die Referendarinnen und Referendare, die zum 1. April 2023 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen haben, nicht mehr auf das handschriftliche Prüfungsformat angewiesen sind, sondern ihre Klausuren an einem Notebook ablegen können.

Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Wir werden ein zukunftsfähiges, elektronisches Examensformat haben, sodass der juristische Abschluss auch der digitalen Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristen entspricht. Seitenweise handschriftliche Ausführungen sind als Prüfungsformat nicht mehr zeitgemäß. Der Weg für die elektronische Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist jetzt frei.“

Erstmaliger Einsatz im Dezember 2024 geplant

Gemeinsam mit den Firmen UNIwise und Computermiete wird das Landesjustizprüfungsamt in den kommenden Monaten mit Nachdruck daran arbeiten, die Prüfungstechnik passgenau auf die Bedürfnisse der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg auszurichten. Zum ersten Mal sollen die Referendarinnen und Referendare, die zum 1. April 2023 ihren juristischen Vorbereitungsdienst begonnen haben, für ihre schriftliche Prüfung im Dezember 2024 wählen können, ob sie die Klausuren an einem Notebook oder handschriftlich anfertigen möchten. Das Landesjustizprüfungsamt wird die betroffenen Referendarinnen und Referendare im Juni zu Informationsveranstaltungen einladen, um sie umfassend über das elektronische Prüfungsangebot zu informieren. Darüber hinaus werden die Referendarinnen und Referendare vor der Ausübung ihres Wahlrechts ausreichend Übungsmöglichkeiten erhalten, um sich mit der eingesetzten Software vertraut machen zu können.

Jährlich legen in Baden-Württemberg rund 1.200 Referendarinnen und Referendare die Zweite Juristische Staatsprüfung ab, die aus insgesamt acht fünfstündigen Klausuren in den Bereichen Zivilrecht (vier Klausuren), Öffentliches Recht (zwei Klausuren) und Strafrecht (zwei Klausuren) besteht. Die Klausuren bestehen jeweils darin, die aufgeworfenen juristischen Fragestellungen in einem zusammenhängenden Text, der bislang noch von Hand zu schreiben ist, in Form eines Gutachtens oder Schriftstücks zu bearbeiten.

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