Mobilität

Modellberechnungen zum Mobilitätspass liegen vor

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Karlsruher Straßenbahnen auf der Kaiserstraße in Karlsruhe (Foto: © dpa)

Die Modellberechnungen zum Mobilitätspass zeigen, dass Kommunen bereits mit vergleichsweise kleinem Beitrag eine große Wirkung für einen besseren öffentlichen Personennahverkehr erreichen können.

Mit Blick auf die immer deutlicher spürbaren Folgen des Klimawandels wird ein besseres Angebot im umweltschonenden Öffentlichen Nahverkehr immer wichtiger. Seit mehreren Jahren arbeitet das Verkehrsministerium an einem Mobilitätspass, der den Kommunen zusätzliche Einnahmen und damit Finanzmittel für den Ausbau des öffentliche Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglichen soll. Nun liegen die Berechnungen dazu aus 21 Modellkommunen vor.

Die Ergebnisse zeigen: Schon bei einem vergleichsweise kleinen Beitrag können Städte und Gemeinden durch Ausbau des ÖPNV wichtige Veränderungen für den Klimaschutz erreichen. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte am Montag in Stuttgart: „Der Klimawandel macht sich immer dramatischer bemerkbar. Es ist höchste Zeit, umzusteuern und klimafreundliche Mobilität zu stärken. Der Mobilitätspass ist dafür ein wertvolles Instrument. Er kann helfen, den Ausbau von Bus und Bahn voranzubringen und Menschen den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern. Beitragszahlende erhalten ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, das sie für Bus und Bahn einsetzen können – natürlich auch für das Deutschlandticket. Eine soziale Staffelung ist ebenfalls vorgesehen.“

Fahrplanangebot verbessern und Kapazitäten erhöhen

Der Mobilitätspass versetzt Kommunen in die Lage, das Fahrplanangebot von Bussen und Bahnen zu verbessern und Kapazitäten zu erhöhen – durch dichtere Takte, den Einsatz größerer oder zusätzlicher Fahrzeuge und den Ausbau von Infrastruktur und Digitalisierung. So kann die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit verbessert und die Anbindung an andere Verkehrsmitteln optimiert werden.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Es hat sich herausgestellt, dass sich schon mit vergleichsweise geringen monatlichen Beiträgen von zum Beispiel zehn Euro hohe Beträge für den Ausbau des ÖPNV erzielen lassen. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern entlastet auch die Straßen und reduziert Staus.“

Vier Varianten sind im Gespräch:

  • der Mobilitätspass für Kraftfahrzeug(Kfz)-Nutzerinnen und -Nutzer („Straßenbenutzungsgebühr“),
  • der Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner („Einwohnerbeitrag“),
  • der Mobilitätspass für Kfz-Halterinnen und -Halter („Kfz-Halterbeitrag“) und
  • der Mobilitätspass für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen („Arbeitgeberbeitrag“).

Vorzugsvarianten variieren nach Typ der Kommune

Die Berechnungen aus 21 Modellkommunen haben gezeigt, dass sich je nach Typ der Kommune unterschiedliche Varianten besonders eignen. Für Großstädte wie zum Beispiel Stuttgart versprechen etwa die Straßennutzungsgebühr und der Arbeitgeberbeitrag die höchsten Erlöse. Den Berechnungen in den Modellkommunen zufolge variierten die Einnahmen bei der Straßennutzungsgebühr in den betrachteten Großstädten zwischen 24 und 87 Millionen Euro pro Jahr bei einer beispielhaften Berechnung von einer Straßennutzungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Monat. Mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von zehn Euro je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer können in den betrachteten Großstädten zwischen 13 und 52 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden.

Der Einwohnerbeitrag wiederum ist in Flächenlandkreisen sowohl im verdichteten wie im ländlichen Raum die Variante, mit der die höchsten Beträge für den Ausbau des ÖPNV erzielt werden können. Je nach Einwohnerzahl wurden in den Modellkommunen mögliche Erlöse von bis zu mittleren zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr pro Landkreis berechnet. Mit diesen Beträgen lässt sich der ÖPNV vor Ort erheblich ausbauen. Kosten für Technik und Verwaltung sind dabei bereits abgezogen.   

Jetzt soll die gesetzliche Grundlage für die Kommunen geschaffen werden, den Mobilitätspass in Zukunft einzuführen – als wichtiger Teil des Landesmobilitätsgesetzes, das derzeit erarbeitet wird. Der Gesetzentwurf legt fest: Wer die Abgabe des Mobilitätspasses zahlt, erhält ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe. Das Guthaben kann für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten wie zum Beispiel für das Deutschlandticket eingesetzt werden. Dabei soll der Mobilitätspass sozial gerecht sein: Kommunen können Ermäßigungen festlegen, und für bestimmte Personengruppen soll eine Beitragsbefreiung vorgesehen werden.

Beratungsgutscheine für interessierte Vorreiterkommunen

Die erste Modellphase des Mobilitätspasses ist derweil abgeschlossen. Gemeinsam haben 21 kommunale Modellregionen in den vergangenen Monaten mit dem Landesverkehrsministerium und kommunalen Landesverbänden die Grundlagen für den Mobilitätspass erarbeitet. Mit Unterstützung des Ministeriums können sich jetzt Kommunen mit konkretem Interesse an der weiteren Vorbereitung und Umsetzung des Mobilitätspasses als Vorreiterkommunen professionelle Beratung und weitere Unterstützung des Ministeriums sichern.

Insgesamt werden bis zu vier Kommunen individuelle Beratung zur Vorbereitung des Mobilitätspasses erhalten. Damit möchte das Ministerium noch offene Detailfragen zur bundesweit erstmaligen Einführung des Mobilitätspasses klären und die Vorreiterkommunen zugleich unterstützen, ohne dass eine Vorfestlegung erfolgt. Von den Erfahrungen der Vorreiter könne auch zukünftig alle Kommunen im Land profitieren, die den Mobilitätspass einführen wollen. Näheres zur Bewerbung der Kommunen wird das Ministerium noch bekannt geben.

Ministerium für Verkehr: Erste Maßnahmen des Landeskonzepts Mobilität und Klima

Pressemitteillung vom 6. Juli 2022: Umsetzungsphase der ÖPNV-Strategie 2030 startet

Pressemitteillung vom 9. Dezember 2021: Land wählt Modellregionen für Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie aus

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