Landwirtschaft

Ministerrat beschließt Erosionsschutzverordnung

Die neue Erosionsschutzverordnung Baden-Württembergs sichert den Pflugeinsatz auf erosionsgefährdeten Flächen und trägt zur Entbürokratisierung bei.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)
Symbolbild

„Mit unserer neuen Erosionsschutzverordnung Baden-Württembergs stellen wir die rechtliche Grundlage zur Ausweisung der Erosionskulisse neu auf und sichern den Pflugeinsatz auf erosionsgefährdeten Flächen durch Maßnahmen die dem Erosionsschutz gleichwertig Rechnung tragen. Die Ausgestaltung dieser Erosionsschutzverordnung soll Kalenderwirtschaft verringern und trägt zur Entbürokratisierung bei. Hierdurch erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe mehr Handlungsspielraum und eine größere situative Flexibilität. Wir nutzen damit alle Handlungsspielräume, die uns der Bund eingeräumt hat, um unsere heimische Landwirtschaft zu entlasten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch, 19. März 2025, anlässlich der am Vortag vom Ministerrat beschlossenen Erosionsschutzverordnung.

Mit der aktuellen Förderperiode 2023 bis 2027 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) durch den Bund erweitert. Anhand der geänderten Vorgaben zu „Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)“ müssen die Länder die Erosionskulisse neu ausweisen. Des Weiteren ist, wie auch in der Vergangenheit, die wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug innerhalb dieser Erosionskulisse stark eingeschränkt oder teilweise verboten.

Die Bundesvorschrift räumt jedoch den Ländern die Möglichkeit ein, gleichwertige Maßnahmen zum Erosionsschutz in einer entsprechenden Rechtsvorschrift zu definieren. Von dieser Ermächtigungsnorm hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Damit stellt die nun im April 2025 in Kraft tretende Erosionsschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg nicht nur die rechtliche Grundlage zur Ausweisung der Erosionskulisse dar, sondern sichert weiterhin den Pflugeinsatz mittels definierter gleichwertiger Maßnahmen zum Erosionsschutz. Die Kulisse zur Verordnung ist im „Geoportal BW“ einsehbar.

Erosionsschutzverordnung

Alle relevanten Informationen zur neuen Erosionsschutzverordnung werden in den kommenden Tagen in einer aktualisierten Version des bereits bekannten Infoblatts zu GLÖZ 5 im Infodienst Landwirtschaft veröffentlicht.

Die erweiterte Konditionalität hat in der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 das System der Cross Compliance abgelöst. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategiepläne) enthalten unter anderem Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Im Detail sind die Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB) und GLÖZ-Standards im GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) des Bundes geregelt.

Mit der Antragstellung des Gemeinsamen Antrags und den damit verbundenen Förderungen der Direktzahlungen sowie von flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des Ländlichen Raums verpflichten sich Betriebe, auch diese anderweitigen Verpflichtungen einzuhalten. Bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise temporäre Ausnahmen aus witterungsbedingten Gründen) gelten diese Grundanforderungen für alle Betriebe.

Antragsteller mit einer Betriebsgröße von höchstens zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind von Kontrollen und Sanktionen der Konditionalität befreit.

Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) richten sich dabei nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Hierzu ordnen die Länder die landwirtschaftlichen Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung bestimmten Klassen zu. Auf diesen Flächen ist eine wendende Bodenbearbeitung mit dem Pflug grundsätzlich eingeschränkt. Andere Formen der Bodenbearbeitung (Grubber, Scheibenegge, Kreiselegge, Fräse, Hacke, Striegel) sind weiterhin uneingeschränkt möglich.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: GAP-Strategieplan (Förderperiode 2023 bis 2027)

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Erweiterte Konditionalität

Weitere Meldungen

Die Staufermedaille ist eine besondere, persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Hubertus Nimsch

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Reutlingen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Offene Rohrdurchführungen im Kernkraftwerk Philippsburg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
Nahverkehr

bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg eröffnet

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet