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Mehr Geld für psychologische Beratung an Hochschulen

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Eine Studentin sitzt in einem Büro bei einer Beratung.

Die Corona-Pandemie hat auch Studierende besonders herausgefordert und belastet. Das hat zu einer stärkeren Nachfrage psychosozialer oder therapeutischer Beratung geführt. Daher stellt das Land den Studierendenwerken eine Million Euro zur Verfügung, um die psychologischen Beratungsstellen zu stärken.

Zur Unterstützung der pandemiebedingt extrem stark angefragten Psychologischen Beratungsstellen an den Hochschulen stellt das Land den Studierendenwerken eine Million Euro zur Verfügung. „Coronabedingt wurden Studierende über anderthalb Jahre hinweg aus ihrem meist noch fragilen Sozial- und Arbeitsumfeld herausgerissen und mussten sich mit einem vielfach belastenden Lebensumfeld auseinandersetzen. Lern-, Leistungs- und Prüfungsprobleme führten nicht selten zu erhöhten Zukunftsängsten. Zudem stellt für viele auch der Wiedereinstieg ins Präsenzstudium nicht vorhersehbare Herausforderungen dar“, erklärte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag, 27. Mai 2022, in Stuttgart.

Über die vermehrte Online-Lehre hinaus hatte und hat die Pandemie prägende Auswirkungen auf die Lebenslage vieler Studierender. Durch den Wiedereinstieg ins Präsenzstudium sind zudem Unsicherheiten zutage getreten, die seit Beginn des Wintersemesters 2021/2022 zu einer deutlich erhöhten Nachfrage der Angebote der Psychologischen Beratungsstellen geführt haben.

Die erhöhte Nachfrage nach psychosozialer oder therapeutischer Beratung hat vor allem deutlich längere Wartezeiten zur Folge: Lag die durchschnittliche Wartezeit auf eine Erstberatung vor Corona üblicherweise bei maximal ein bis zwei Wochen, kann sie derzeit bis zu sechs Wochen betragen.

Ungewissheit als zusätzliche Belastung

In Umfragen – etwa des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) („Befragung zum Studium unter Pandemiebedingungen“) oder des „freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V.“ (fzs) – wird festgestellt, dass ein großer Teil der Studierenden in hohem Maße und in zentralen Aspekten der Studierfähigkeit beeinträchtigt ist: Redehemmung, Unsicherheiten im Auftreten und Probleme bei der Kontaktaufnahme aufgrund der vorangegangenen „digitalen Isolation“ führen zu bleibender Isolation und Einsamkeit.

Aus der Praxis der Psychologischen Beratungsstellen ist bekannt, dass die Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Pandemie für viele Studierende auch im Hinblick auf ihre Zukunft bereits im Studienverlauf eine zusätzliche Belastung darstellt. „Selbst wenn die Corona-Pandemie nun langsam auslaufen sollte“, sagte Ministerin Theresia Bauer, „ist davon auszugehen, dass die Belastungen der Pandemiezeit noch eine längere Zeit nachwirken und daher auch im Jahr 2023 noch ein erhöhter Beratungsbedarf durch die Psychologischen Beratungsstellen bestehen wird.“

In der Regel nur wenige Beratungstermine notwendig

Damit die Psychologischen Beratungsstellen die ihnen übertragenen Aufgaben der Gesundheitsförderung und Beratung der Studierenden an die gestiegene Anfragenzahl anpassen können, werden den acht Studierendenwerken Mittel für die temporäre Beschäftigung zusätzlicher Psychologischer Fachkräfte bewilligt. Die Verstärkung der Beratungsstellen ermöglicht, die Studierenden mit niedrigschwelligen Angeboten wirksam dabei zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen, die psychologischen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. In der Regel braucht es nur wenige Beratungstermine, um anhaltende psychische und soziale Belastungen zu vermeiden oder abzumildern.

Für den Zeitraum bis Ende 2023 sollen Kapazitäten durch Psychologinnen und Psychologen, Psychologische oder Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten oder Ärztinnen und Ärzte aufgestockt oder diese zusätzlich befristet beschäftigt werden. Alle acht Studierendenwerke haben Anträge für den coronabedingten Sonderbedarf zur Aufstockung des Fachpersonals im Bereich der Psychologischen Beratungsstellen gestellt. Die Anträge haben eine Gesamtsumme für Personal- und Sachkosten in Höhe von 980 000 Euro.

Die Mehrausgaben werden durch Entnahme aus der Rücklage für Haushaltsrisiken gedeckt, wie das Kabinett am vergangenen Dienstag, 24. Mai 2022, beschlossen hat.

Karlsruher Institut für Technologie (KIT): Befragung zum Studium unter Pandemiebedingungen (PDF)

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