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Lernen mit Rückenwind: Bewerbung noch möglich

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Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Das neue Schuljahr hat begonnen, damit auch das Programm „Lernen mit Rückenwind“. Für das Programm werden weiterhin Helfer gesucht. Es haben sich schon einige Personen gemeldet, die beim Aufholen der Lernlücken helfen wollen. Die Bewerbung ist aber auch noch weiterhin möglich.

Das neue Schuljahr hat am Montag begonnen, damit beginnt auch das Programm „Lernen mit Rückenwind“ zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände an den Schulen. Erster Schritt beim Aufholen der Lernrückstände ist, dass die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien den Lernstand der Schülerinnen und Schüler erheben. Dafür stehen den Schulen seit dem 13. September sowohl für die Durchführung der verbindlichen Lernstandserhebungen (VERA 3, Lernstand 5, VERA 8) als auch für den Abruf weiterer Materialien und Instrumente zur Verfügung. Diese stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bereit. Nach Abschluss der Erhebung steht als nächster Schritt ab Anfang Oktober an, dass die Schulen mit den Einzelpersonen und Kooperationspartnern in Kontakt treten. 

Das Werben für Einzelpersonen und Kooperationspartner, die ihre Unterstützung seit dem 23. August über das Portal Lernen mit Rueckenwind anbieten können, ist angelaufen. „Es haben sich schon einige Personen und Kooperationspartner gemeldet, die Schülerinnen und Schülern mit Beginn der zweiten Phase des Förderprogramms ab November helfen wollen. Die Bewerbung ist aber auch noch weiterhin möglich. Wir, die Schulen vor Ort und besonders die Schülerinnen und Schüler brauchen Sie und Ihre Kenntnisse“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper an mögliche Interessentinnen und Interessenten gerichtet. 

Bewerbung für einen großen Kreis von Personen möglich

Bei Lernen mit Rückenwind kann sich ein großer Kreis von Personen bewerben: 

  • Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Dienstverhältnis stehen; also Pensionärinnen und Pensionäre, Lehrkräfte in Elternzeit oder Beurlaubung, bisher nicht eingestellte Lehrkräfte
  • Studierende – sowohl der Lehramtsstudiengänge als auch anderer Fachrichtungen
  • Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
  • Erzieherinnen und Erzieher
  • sowie Personen mit ähnlichen pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen.

Auch außerschulische Kooperationspartner wie Nachhilfeinstitute, Jugendhilfeorganisationen, Vereine, etc. können sich auf dem Portal Lernen mit Rueckenwind registrieren. „Ich freue mich, dass sich bereits vor Semesterbeginn zahlreiche Studierende gemeldet und ihr Interesse signalisiert haben. Wir sind aber auch für viele Personen darüber hinaus offen, die pädagogische Vorerfahrungen mitbringen“, sagt Kultusministerin Schopper. 

Nach den Erhebungen des Lernstands läuft bis zu den Herbstferien das sogenannte Matching, bei dem Schulen und interessierte Kooperationspartner bzw. Einzelpersonen zusammenfinden. Dafür können die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ein Budget einsetzen, das pro Schuljahr gilt. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler beginnt dann nach den Herbstferien, also ab dem 8. November, und läuft über zwei Jahre. 

Alle Informationen zur Bewerbung

Detaillierte Informationen gibt es auch in den häufigen Fragen und Antworten 

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