Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Vor einem Jahr ist das Landesmobilitätsgesetz in Kraft getreten. Es schafft mit seinen Inhalten ein faires Miteinander verschiedener Verkehrsmittel und stärkt nachhaltige Mobilität.

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Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetz (LMG) eine Bilanz zur Wirkung gezogen: „Das Landesmobilitätsgesetz erleichtert durch klare Regeln die Umsetzung der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg.“

Scan-Fahrzeuge: Effiziente Parkraumüberwachung

Die digitale Parkraumkontrolle erfasst parkende Fahrzeuge mit Scan-Fahrzeugen und vergleicht die Daten mit vorliegenden Parkberechtigungen. Bei Übereinstimmung werden die Daten gelöscht, bei Verstößen erfolgt eine manuelle Prüfung durch die Ordnungsbehörde. Der Bund plant nun eine deutschlandweite Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle.

Die in Baden-Württemberg durchgeführten Pilotprojekte (zum Beispiel in Mannheim, Freiburg und Waldshut) mit Scan-Fahrzeugen liefern erstmals belastbare Zahlen zu deren Leistungsfähigkeit. So ist die Effizienz im Vergleich zu einer von zwei Personen auf Fußstreife durchgeführten Kontrolle in einem kleinen Gebiet wie beispielsweise der Universität Hohenheim sechsmal so hoch. In weitläufigeren Gebieten wie beispielsweise dem Pilotprojekt in Heidelberg ergibt sich sogar eine mindestens zwölffache Effizienz.

Einfache Koordination der Radverkehrsnetze

Das LMG verankert die Koordination der Radverkehrsnetze in Baden-Württemberg zwischen Land, Kreis und Gemeinden. „Die Kreiskoordinierenden für den Radverkehr tragen dazu bei, dass Radverkehrsnetze durchgängig, sicher und aufeinander abgestimmt geplant, ausgebaut und gepflegt werden. Das Land finanziert jedem Kreis einen Kreiskoordinierenden für den Radverkehr“, so Hermann. Aktuell sind in 31 von 44 Kreisen solche Stellen besetzt, zwei weitere Kreise haben entsprechende Stellen beschlossen.

Erleichterte Errichtung von Schulstraßen für mehr Verkehrssicherheit

Das Landesmobilitätsgesetz regelt, dass die öffentliche Hand bei Planungen und Entschei­dungen mit Verkehrsbezug die besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an eigenständige sichere Mobilität berücksichtigen soll. Darauf aufbauend hat das Verkehrs­ministerium im Sommer 2025 eine landeseinheitliche Regelung für die Genehmigung von Schulstraßen erlassen, um die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Kommunen und Straßenverkehrsbehörden können Schulstraßen und -zonen einfach und rechtssicher gestalten.

Stärkung des ÖPNV durch Rechtsgrundlage für Mobilitätspass in Kommunen

Der Mobilitätspass ermöglicht es Städten und Landkreisen, einen Beitrag von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Kraftfahrzeug-Halterinnen und -Haltern zu erheben, die im Gegenzug ein Guthaben für Zeitkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhalten. Die verbleibenden Einnahmen werden in den ÖPNV investiert, um Angebotslücken zu schließen und Fahrpläne zu verdichten. Eine Stadt bereitet aktuell einen Mobilitätspass vor, noch ohne verbindliche Festlegung zu dessen Einführung. Mit einer Anschubförderung unterstützt das Land diese Phase, damit weitere Kommunen von den Ergebnissen Gebrauch machen können.

Bilanz

Das Landesmobilitätsgesetz hat bereits in seinem ersten Jahr wichtige Schritte in Richtung einer innovativen und effizienten Verkehrspolitik ermöglicht, indem es eine breite Palette von Maßnahmen initiiert hat, um die Mobilität in Baden-Württemberg zu verbessern.

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