Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ unterstützt das Land Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Die Förderung kann bis zum 15. Dezember 2026 beantragt werden.

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Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Symbolbild

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm „EnergizeBW“ Unternehmen und Einrichtungen bei der Erstellung von Energiefahrplänen. Unternehmen konkretisieren in diesen Plänen, wie sie die Dekarbonisierung ihrer Betriebe vorantreiben und die Energieeffizienz steigern können. Beantragt werden kann die Förderung bis 15. Dezember 2026.

Investition in Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz

„Viele Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg stellen sich jetzt zukunftsfähig auf. Dazu ermitteln sie auch, wo sie Treibhausgas-Emissionen einsparen, erneuerbare Energien einsetzen und Prozesse energieeffizienter gestalten können. Bei dieser durchaus komplexen Aufgabe unterstützen wir mit unserem neuen Förderprogramm ‚EnergizeBW‘. Denn Unternehmen, die diese Transformation angehen, investieren in ihren Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg und bringen zugleich die Energiewende und den Klimaschutz maßgeblich voran“, so Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.       

Ziel ist ein ganzheitlicher energiesystemischer Ansatz

Die Förderung soll insbesondere Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines Transformationsplans bei der planerischen Vorbereitung der Umsetzung konkreter Maßnahmen unterstützen. Das Vorhandensein eines Transformationsplans ist aber keine Fördervoraussetzung. Angestrebt werden Energiefahrpläne mit ganzheitlichem energiesystemischem Ansatz. Das bedeutet, konkrete Potenziale zu Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen systemisch gemeinsam untersucht und in Richtung Projektumsetzung gebracht werden.

Förderung auch für kulturelle, soziale oder gesundheitliche Einrichtungen

Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden. Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für die anderen Unternehmen 30 Prozent. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 50.000 Euro.
Förderfähig sind neben Unternehmen auch gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen.

Anträge können bis zum 15. Dezember 2026, 18:00 Uhr, gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Stichtagen (15. Juni, 15. September, 15. Dezember 2026). Einzureichen sind die Anträge auf elektronischem Weg über die Website des Projektträgers Karlsruhe (PTKA).

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