Pflege

Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige

Durch neue unbürokratische Regelungen können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Helfende einsetzen.

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Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Symbolbild

Die Landesregierung reformiert die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) und passt sie auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege an. Das ermöglicht niedrigschwellige Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft im Quartier oder dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Ehrenamtliche Unterstützung im Alltag

„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft sowie aus dem Freundes- und Bekanntenkreis bilden einen wichtigen, unverzichtbaren Baustein im ambulanten Unterstützungsmix“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie irgend möglich: Das sei der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen. Die einzelnen Helferinnen und Helfer aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die zu betreuende Person, sie kümmern sich und ermöglichen Teilhabe. Konkret helfen sie den Menschen beispielsweise dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen bei der Haushaltsführung, gestalten Freizeit und kaufen ein. „Durch die jetzt vom Kabinett beschlossenen Änderungen der Unterstützungsangebote-Verordnung können die Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nun auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzen“, so Lucha.

Mit der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote-Verordnung verfolgt das Land das Ziel, die stille Reserve ehrenamtlicher Unterstützung zu aktivieren und gleichzeitig deren Wunsch nach flexiblem und zeitlich begrenztem Engagement nachzukommen. Zugleich soll damit der steigenden Nachfrage nach Unterstützung im Alltag Rechnung getragen werden.

Bürokratiearmes Verfahren ermöglicht leichten Zugang

Künftig können einzelne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer über ein bürokratiearmes Verfahren Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die dann auch der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann. „Das neue Angebotsformat ist von einer Verantwortungs- und Vertrauenskultur geprägt: Ehrenamtliche aus der Nachbarschaft oder aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, die sich im Vor- und Umfeld von Pflege engagieren, entscheiden selbst, ob sie vor Aufnahme der Unterstützung Schulungen benötigen oder nicht“, so Lucha.

Nähere Informationen zum Einsatz als ehrenamtliche Helferin oder Helfer und weitere Unterlagen (Bestätigung für den Einsatz, Abrechnungsformular) finden Sie hier:

Sozialministerium: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Schulungsanforderung entfällt

„Ohne die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger geht es nicht. Um den Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu erleichtern und potenziell ehrenamtlich Engagierte zu motivieren, wird die Schulungsanforderung für die Ehrenamtlichen, die sich bei Trägern im Vor- und Umfeld von Pflege engagieren, künftig entfallen. Ich bin überzeugt davon, dass jede und jeder Engagierte in eigener Verantwortung am besten beurteilen kann, ob sie oder er Extra-Schulungen benötigt, um Hilfe und Unterstützung zu leisten. Zu viel Bürokratie ist hier hinderlich“, sagte Minister Manne Lucha.

„Das Land nimmt die Verantwortung für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die Entlastung pflegender Angehöriger sehr ernst. Baden-Württemberg stellt sich den Herausforderungen der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen der Babyboomer-Generation. Mit den neuen unbürokratischen Regelungen und der Stärkung der Eigenverantwortung des Einzelnen trägt das Land aktiv dazu bei, weiterhin ehrenamtliches Engagement in die ambulante Versorgung einzubinden“, so Lucha.

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