Ländlicher Raum

Land unterstützt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

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Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Die Landesregierung unterstützt gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende zehnte Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ sind bis zum 31. März 2018 möglich.

„In keinem anderen Land gibt es so viele Marktführer wie in Baden-Württemberg. Nicht nur die Zahl der Marktführer ist einmalig, sondern auch deren Verteilung über die verschiedenen Branchen hinweg und über die Fläche. Das Know-how und die Innovationkraft finden sich nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch zum Beispiel im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb oder im Odenwald. Um die Spitzenstellung des Landes als eine der wirtschaftlich stärksten und attraktivsten Regionen in Europa zu halten reicht es nicht, sich auf der bisherigen Leistung auszuruhen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Der globale Wettbewerb fordere von den Unternehmen, ihre Produkte kontinuierlich weiter zu entwickeln sowie ihre Produktpalette durch neue, innovative Produkte zu erweitern. Nur so könnten sie auf dem Markt bestehen und Arbeitsplätze und Wohlstand sichern.

„Die bisher über die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ geförderten Unternehmen zeigen deutlich, dass die Mittelständler im Ländlichen Raum Baden-Württembergs hoch innovativ sind. Sie scheuen sich nicht davor, gewohnte Wege zu verlassen, Technologien und Prozesse in anderen Bereichen zu testen und auf diese zu übertragen, um neue Märkte zu erschließen. Zahlreiche von ihnen haben das Potential, in ihrem Bereich eine führende Position einzunehmen und sie sind ein wichtiger und unverzichtbarer Wachstumsmotor“, erklärte Minister Hauk. Genau diese innovationsstarken Unternehmen im Ländlichen Raum fördere das Land gezielt durch die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich bis zum 31. März 2018 für die aktuelle zehnte Auswahlrunde bewerben.

Unternehmen können für Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden neun Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss über 170 Projekte beraten. Für insgesamt 81 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 27 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 222 Millionen Euro angestoßen.

Gemeinden können sich bis 31. März bewerben

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich, im April und Oktober eines Jahres.

Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der Auswahlrunde im April eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 31. März vorliegen. In der Auswahlrunde im Oktober diejenigen, die bis zum 30. September eines Jahres vorliegen.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e. V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Technologieführerschaft in der Fläche sichern und ausbauen

Mit dem EFRE und dem darauf aufbauenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg im Programmzeitraum 2014 bis 2020 den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

Innovation und Energiewende – EFRE

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