Dürrehilfe

Land gibt ersten Überblick über Dürrehilfeanträge

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Vertrocknete Erde auf einem Acker (Foto: © dpa)

Das Land hat einen ersten Überblick über die Zahl der Anträge auf Dürrehilfe gegeben. Bislang sind rund 300 Anträge mit einem Schadensvolumen von etwa neun Millionen Euro bei den Behörden eingegangen. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden.

„Der Dürresommer 2018 hat die Landwirtschaft durch Ernteausfälle vor große Herausforderungen gestellt. Bundesweit stehen dadurch viele Betriebe wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Obwohl es Baden-Württemberg im Vergleich zu den nördlicher gelegenen Ländern letztendlich insgesamt nicht ganz so hart getroffen hat, sind auch bei uns Landwirte in ihrer Existenz bedroht, die wir nicht im Stich lassen. Bislang sind rund 300 Anträge auf Dürrehilfe bei den Behörden eingegangen. Aus den derzeitigen Anträgen ergibt sich bislang ein Schadensvolumen von etwa neun Millionen Euro. Die Kosten für dürrebedingt zusätzlich notwendige Grundfutterzukäufe können noch bis Ende Februar 2019 eingereicht werden. Erst dann haben wir ein abschließendes Bild über die tatsächliche Situation im Land“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Die Schäden können den Bauern über die Dürrehilfe mit bis zu 50 Prozent ausgeglichen werden. Eine Hälfte davon trage das Land, die andere Hälfte der Bund. Insbesondere der Futterbau ist in Baden-Württemberg betroffen, wenn auch regional in unterschiedlichem Ausmaß.

Erste Mittel sind bereits geflossen

„Die Bearbeitung und Prüfung der Unterlagen durch die Landwirtschaftsverwaltung läuft gut und kommt zügig voran. Zahlreiche Anträge sind bereits bewilligt und die ersten Mittel sind schon geflossen. Wir halten somit unser Versprechen und zahlen die zugesagten Hilfen schnellstmöglich an die betroffenen Bauern aus“, betonte der Minister.

Weitere Auszahlungen würden Zug um Zug folgen. Landwirte, die dürrebedingt auf Grundfutterzukäufe angewiesen seien, könnten entsprechende Belege noch bis Ende Februar 2019 nachreichen.

Stärkung des Risikomanagements in den Betrieben ist wichtig

„Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist mit Blick auf den Hitzesommer 2018 teilweise mit dem sprichwörtlichen ‚blauen Auge‘ davongekommen. Gleichwohl steigen aufgrund des Klimawandels die Ertrags- und Einkommensrisiken in der Landwirtschaft grundsätzlich und spürbar an. Diesem Umstand muss dringend durch ein angepasstes, einzelbetriebliches Risikomanagement begegnet werden, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasst“, sagte Minister Hauk.

Baden-Württemberg setze sich daher mit dem Berufsstand auf nationaler Ebene für deutlich verbesserte Maßnahmen und Anreize zur nachhaltigen Unterstützung des einzelbetrieblichen Risikomanagements ein. Dazu gehören als zentrale Elemente:

  • eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft, die eine entsprechende Rücklagenbildung erleichtert,
  • die staatliche Unterstützung auch durch den Bund von Mehrgefahrenversicherungen,
  • die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für investive, produktionstechnische Maßnahmen (zum Beispiel Bewässerung),
  • die Absenkung der Versicherungssteuer auch für die Risiken Trockenheit und Hochwasser.

Dürreperiode 2018

Die Dürreperiode 2018 hat in vielen landwirtschaftlichen Unternehmen Schäden verursacht, die zu einer Existenzgefährdung geführt haben. Zur Milderung dieser Schäden stellen Bund und Land finanzielle Hilfen bereit. Insbesondere der Futterbau ist in Baden-Württemberg betroffen, wenn auch regional in unterschiedlichem Ausmaß.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stufte unter Berücksichtigung meteorologischer Daten und der Schadensmeldungen die Dürreperiode im Jahr 2018 in Baden-Württemberg als ein außergewöhnliches Naturereignis ein.

Das Land hatte den betroffenen Landwirten unter dem Eindruck der vielfach großen Ertragsausfälle infolge der lang anhaltenden Dürreperiode finanzielle Hilfen zugesichert. Maßgabe für die Gewährung der Dürrehilfe ist, dass in den landwirtschaftlichen Betrieben eine Mindestschadensschwelle in Höhe 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion überschritten wird. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Die Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen werden den betroffenen Betrieben in Form von Zuschüssen gewährt, die zu gleichen Teilen von Bund und Land finanziert werden.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft

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