Flurneuordnung

Land fördert Modernisierung Ländlicher Wege in zwölf Kommunen

Das Land stellt mehr als eine Million Euro für zwölf Kommunen bereit, um ländliche Wege zu modernisieren.

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Weg im ländlichen Raum
Symbolbild

„Ein modernes Wegenetz eines modernen Ländlichen Raumes sollte multifunktional angelegt sein, damit es den wirtschaftlichen Erfordernissen der modernen Land- und Forstwirtschaft genauso gerecht wird, wie den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Denn unsere ländlichen Wege dienen auch der Erholung und unterstützen nicht zuletzt den Tourismus. Der Modernisierungsstau kennt keine Winterpause, daher können unserer Gemeinden jederzeit das Förderproramm zur Nachhaltigen Modernisierung von ländlichen Wegen in Anspruch nehmen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe der Bewilligungsbescheide.

14,6 Kilometer ländliche Wege modernisieren

Zwölf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von insgesamt über einer Millionen Euro. Damit werden rund 14,6 Kilometer Wege modernisiert. „Die modernisierten Wege sind nicht nur eine wichtige Basis für eine effiziente und effektive Land- und Forstwirtschaft. Denn alle Bürgerinnen und Bürger haben etwas von der Modernisierung, indem sie die multifunktionalen Wege mitbenutzen – zum Radfahren, Wandern und Erholen. Seit Bestehen des Förderprogramms haben wir landesweit mehr als 347 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert“, sagte Minister Hauk.

In diesem Jahr sei von den Kommunen im Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege“ insgesamt 2,3 Millionen Euro abgerufen worden.

Dies zeige die große Bedeutung, die das Programm seit vielen Jahren habe. „Mit dem Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘ unterstützt das Land die Kommunen insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten auf einfache, schnelle und unbürokratische Weise“, unterstrich Minister Hauk.

Die geförderten Kommunen

Aus der aktuellen Tranche werden folgende Zuschüsse bereitgestellt:

  • Landkreis Göppingen, Albershausen: 93.200,00 Euro
  • Landkreis Göppingen, Stadt Bad Boll: 72.830,00 Euro
  • Landkreis Göppingen, Heiningen: 95.776,00 Euro
  • Landkreis Göppingen, Zell unter Aichelberg: 43.182,00 Euro
  • Hohenlohekreis, Stadt Künzelsau: 265.062,80 Euro
  • Landkreis Schwäbisch-Hall, Vellberg: 55.600,00 Euro
  • Landkreis Biberach, Warthausen: 100.000,00 Euro
  • Landkreis Ravensburg, Wilhelmsdorf: 59.700,50 Euro
  • Landkreis Sigmaringen, Stadt Veringenstadt: 11.840,10 Euro
  • Landkreis Calw, Stadt Wildberg: 159.014,72 Euro
  • Landkreis Tuttlingen, Böttingen: 36.796,00 Euro
  • Landkreis Tuttlingen, Deilingen: 74.000,00 Euro

Insgesamt 1.067.002,12 Euro

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