Wirtschaft

Länder beklagen Marktzugangsbarrieren für Unternehmen im Frankreich-Geschäft

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Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich jetzt erstmals die an Frankreich angrenzenden Bundesländer an die französische Arbeitsministerin Pénicord gewandt, um auf die seit einiger Zeit entstandenen Marktzugangsbarrieren im Frankreich-Geschäft hinzuweisen und Erleichterungen und den Abbau von bürokratischen Belastungen anzumahnen.

Darin beklagen sich die Wirtschaftsministerinnen Anke Rehlinger (Saarland), Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg) und ihr rheinland-pfälzischer Minister-Kollege Volker Wissing über den zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für ausländische Unternehmen durch die Verschärfung der französischen Entsendeverfahren. Dazu zählen erheblich ausgeweitete Anmeldeverfahren, die Benennung eines Vertreters in Frankreich sowie umfassende Dokumentationspflichten.

Zugleich begrüßen Rehlinger, Hoffmeister-Kraut und Wissing, dass der französische Gesetzgeber bereits im September die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass per Dekret künftig Erleichterungen für bestimmte Betriebe geschaffen werden können, wobei auch der Grenzraum besonders erwähnt wird.

Erleichterungen für deutsche Betriebe

Auf der Grundlage der Forderungen der Kammern und Verbände regen die/der Wirtschaftsministerinnen/minister für dieses Dekret konkret an:

  • Einrichtung eines deutschsprachigen Meldeportals;
  • Nichtumsetzung einer Entsendegebühr am 1. Januar 2018;
  • Gleichstellung der Entsendebetriebe bei der Ausstellung der Carte BTP im Baubereich mit den französischen Betrieben;
  • Beschränkung der Meldepflicht auf missbrauchsanfällige Branchen und weitere Ausnahmen bei Erstmontagen und Einbauarbeiten;
  • Ausnahmen von Meldeverpflichtungen bei Notfall- und Reparaturmaßnahmen sowie Kurzzeitentsendungen.

Mit diesen Erleichterungen könnten grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungslieferungen von den deutschen Betrieben leichter umgesetzt werden, „ohne dass der auch von uns geteilte Ansatz effektiver Kontrollen der Mindestlöhne und Arbeitsschutzbedingungen in Frage gestellt wird“, wie es in dem Sachschreiben wörtlich heißt.

Vorteile des europäischen Binnenmarktes voll ausschöpfen

Besonders vordringlich erscheint den/dem Wirtschaftsministerinnen/minister, dass der im Februar 2017 im Büro des Saarlands in Paris begonnene Dialog zwischen den in den grenznahen Kammern und Verbänden beratend tätigen Experten sowie den drei Landesministerien und der Deutschen Botschaft mit den zuständigen Vertretern der französischen Seite zu den aufgeworfenen Fragen fortgeführt und eine technische Arbeitsgruppe eingerichtet wird.

In dem Schreiben wird dargelegt, wie eng sich mittlerweile die wirtschaftlichen Verflechtungen gerade im deutsch französischen Grenzraum entwickelt hat: „Es muss daher gerade in den Grenzräumen unter Beweis gestellt werden, dass von den Wirtschaftsakteuren die Vorteile des europäischen Binnenmarktes voll ausgeschöpft werden können.“

Mit dem gemeinsamen Schreiben erhoffen sich die/der Wirtschaftsministerinnen/minister, dass ihre Forderungen bei der Ausarbeitung eines Dekrets in Paris berücksichtigt werden. Es wäre ein „hochwillkommenes Zeichen“ der französischen Seite, wenn die ab dem 1. Januar 2018 von der abtretenden Vorgängerregierung eingeführte neue Entsendegebühr nicht umgesetzt würde. „Hier könnte der französische Staatspräsident Macron auf seine Europarede ein klares und konkretes Zeichen für das weitere Zusammenwachsen der deutschen und französischen Wirtschaftsräume setzen.“

Über Staatsgrenzen hinaus denken

Aus der Sicht der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut ist das gemeinsame Schreiben auch ein Ergebnis der seit Anfang des Jahres engeren Zusammenarbeit der drei an Frankreich angrenzenden Bundesländer. „Gerade in dem schwierigen Dossier der Entsendereglungen ist es wichtig, dass wir uns eng abstimmen und unsere spezifischen Erfahrungen aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einbringen. Nur so können wir unsere gemeinsamen Interessen in Paris und Berlin sowie gegenüber der neu konstituierten französischen gemeinsamen Nachbarregion Grand Est wahren.“

Die saarländische Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Anke Rehling, erklärte: „Wir sind es im Saarland seit langem gewohnt, über die Staatsgrenze hinaus zu denken. Es ist erfreulich, dass unsere kleineren und mittleren Unternehmen das auch tun. Aber sie stoßen immer wieder auf bürokratische Hindernisse. Das sollte sich ändern. Im Übrigen ist das auch ganz im Sinn der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihnen muss man in Grenzregionen die Möglichkeit geben, den Lieferanten und Dienstleister ihrer Wahl zu bekommen, auch wenn er jenseits der Grenze sitzt.“

„Rheinland-Pfalz hat eine traditionell enge Bindung an Frankreich. Die Unternehmen in der Grenzregion unterhalten auf beiden Seiten gute Geschäftsbeziehungen zueinander“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing. „Angesichts dieser traditionell sehr guten Zusammenarbeit mit Frankreich ist es kontraproduktiv, dass eine Richtlinie, die das berechtigte Anliegen des Schutzes vor Lohndumping zum Ziel hat, im Ergebnis dazu führt, dass der Handel zwischen zwei Ländern mit beiderseits gutem Lohnniveau behindert wird. Hier sind wir gefordert, Regeln zu vereinfachen, damit die Unternehmen die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarkts so einfach wie möglich für sich nutzen können.“

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland / Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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