Landwirtschaft

Korrekturmöglichkeiten bei Gemeinsamem Antrag 2025 nutzen

Das Land weist daraufhin, die Korrekturmöglichkeiten beim Gemeinsamem Antrag 2025 zu nutzen. Antragsteller können ihre Antragsdaten bis einschließlich 30. September 2025 anpassen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick in den Naturpark Stromberg-Heuchelberg (Quelle: dpa).
Symbolbild

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt Hinweise zum Flächeninformations und Online-Antrags-System (FIONA), zu den Ergebnissen der Verwaltungskontrollen und den bis 30. September 2025 möglichen oder erforderlichen Antragsänderungen. Antragstellerinnen und Antragstellern empfiehlt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) regelmäßig die in FIONA abrufbaren aktuellen Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag zu sichten und gegebenenfalls notwendige Korrekturen am Antrag vorzunehmen. Die Prüfergebnisse sind im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ einsehbar und werden dort als Fehler- oder Hinweismeldungen ausgegeben.

Änderungen können bis 30. September 2025 vorgenommen werden

Auch in diesem Jahr stellt das Ministerium ein Informationsblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2025“ bereit. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen / Teilschlägen können bis einschließlich 30. September 2025 vorgenommen werden. Diese Korrekturen bleiben sanktionsfrei und führen nicht zu Verfristungsabzügen.

Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2025 zurückzunehmen.

Wichtig: Damit vorgenommene Änderungen oder Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, ist es zwingend erforderlich, dass der Gemeinsame Antrag nach jeder Änderung erneut eingereicht wird.

Nach dem 30. September 2025 eintretende Änderungen müssen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde über das Antragstellerpostfach oder per E-Mail gemeldet werden – einschließlich eines eingescannten Originalschreibens mit Unterschrift.

Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhätlnisse unverzüglich mitteilen

Unabhängig vom letzten Termin, 30. September 2025, zur Änderung der Antragsangaben gilt: Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, sodass sie nicht mehr mit den Angaben im Gemeinsamen Antrag übereinstimmen, sind diese immer unverzüglich und auch nach dem 30. September der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde mitzuteilen.

Es ist zudem zu beachten, dass Änderungen oder Rücknahmen von Tieren, Antragsteilen oder Flächen im Gemeinsamen Antrag nicht mehr möglich sind, sobald die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat.

Weitere Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags sind in Kapitel 17 der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2025 beschrieben.

Weitere wichtige Informationen

Weitere Meldungen

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Paradiestal 13.10.2008: auf einer Weide schauen ein Schaf und drei Ziegen neugierig in die Kamera
Naturschutz

Jetzt für Landesnaturschutzpreis 2026 bewerben