Mit einem großen Maßnahmenpaket sorgt Baden-Württemberg für den umfassenden Schutz seiner 536 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Für sie sind ab sofort ballistische Schutzwesten mit Stichschutz und ergänzend auch Schutzjacken aus Spezialgewebe mit Schnitt- und Stichschutz vorgesehen. Für beide Ausrüstungsgegenstände trägt das Land künftig die kompletten Kosten. Darüber hinaus werden alle aktiven Mitarbeiter im Gerichtsvollzieherdienst auf Wunsch noch mit Schnittschutz-Armstulpen oder einem Longsleeve mit integriertem Schnittschutz sowie mit Schnittschutz-Handschuhen ausgestattet. Zusätzlich wird eine Alarm-App eingeführt.
Justizministerin Marion Gentges dankte der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) und dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) Landesverband Baden-Württemberg für den hervorragenden Austausch: „Gemeinsam haben wir an diesem umfassenden Sicherheitspaket gearbeitet. Die baden-württembergische Schutzausrüstung ist ein großer Sicherheitsgewinn für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die oft in schwierigen, manchmal in gefährlichen Situationen für den Rechtsstaat einstehen müssen. Durch Pfändungen, Herausgabevollstreckungen oder Zwangsräumungen vollziehen sie das Recht des Einzelnen. Deshalb wollen wir sie bestmöglich schützen.“
Schutz für alle Mitarbeitenden
Auch alle Anwärterinnen und Anwärter sind in dem Sicherheitspaket einbezogen, damit bereits in der Ausbildung ein einheitlicher und verlässlicher Schutzstandard besteht. Außerdem werden für die im Jahr 2025 beschafften Schutzwesten die kompletten Kosten rückwirkend übernommen.
Manuel Schunger, Landesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher Bunds Baden-Württemberg sagte: „Die beschlossenen Maßnahmen sind ein starkes Signal der Anerkennung und Wertschätzung für unseren Berufsstand. Sie tragen den realen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes Rechnung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen. Dass das Land hier konsequent Verantwortung übernimmt, ist ein notwendiger und richtiger Schritt.“
Alarm-App und Fortbildungsangebote
Zudem führt das Land eine moderne Alarm-App ein, mit der ein Alarm künftig über Smartphone oder Smartwatch ausgelöst werden kann. Die App ist eine Alternative zu den Tasten-Alarmgeräten, die in der bisherigen Praxis verschiedentlich als zu unhandlich kritisiert wurden.
Dr. Pierre Holzwarth, Landesvorsitzender der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg sagte: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg die vollständige Sicherheitsausstattung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nun übernimmt. Genau das war unsere klare Forderung von Beginn an. Schutz darf keine private Frage sein, sondern muss durch den Dienstherrn gewährleistet werden. Dass diese Position umgesetzt wurde, ist ein wichtiges Signal – vor allem für die Kolleginnen und Kollegen, die täglich hoheitlich handeln und dabei besonderen Risiken ausgesetzt sind. Die Entscheidung zeigt, dass Sicherheit nicht über Zuschüsse organisiert werden kann, sondern als staatliche Verantwortung verstanden und umgesetzt werden muss. Für diesen Schritt danken wir Justizministerin Marion Gentges und den beteiligten Stellen im Ministerium ebenso wie den Fraktionen im Landtag, die unsere Forderung frühzeitig unterstützt und bestätigt haben.“
Ein weiterer Bestandteil des Sicherheitspakets für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist ein breites Fortbildungsangebot zu Selbstverteidigung, Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten und Deeskalation, das laufend aktualisiert und erweitert wird. Außerdem wird die Verwaltungsvorschrift Zusammenarbeit Gerichtsvollzieher und Polizeivollzugsdienst (ZusGVPol) zur Zusammenarbeit der Gerichtsvollzieher mit der Polizei überarbeitet, die die Hinzuziehung der Polizei bei schwierigen Gerichtsvollzieher-Einsätzen regelt.
Datenbasis zur aktuellen Ausstattung
In Baden-Württemberg gibt es ein internes Meldewesen, über das Gerichtsvollzieher sicherheitsrelevante Vorkommnisse, von telefonischen Beleidigungen oder Bedrohungen per E-Mail bis hin zu etwaigen Übergriffen, melden können. Im Jahr 2024 wurden darüber 16 Vorkommnisse und im Jahr 2025 zwölf Vorkommnisse durch Amtsgerichte für den Gerichtsvollzieherbereich gemeldet.
Die komplette Schutzausrüstung würde, sofern alle Gerichtsvollzieher sofort Bedarf an allen Gegenständen anmeldeten, rund 800.000 Euro kosten. Die Ausrüstungsgegenstände sind auf langjährige Nutzung ausgelegt (bei Westen zum Beispiel zehn Jahre). Für eine Schutzweste werden circa 860 Euro veranschlagt.















