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Kommunalwahlen 2019 terminiert

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Eine Frau wirft bei einer Wahl einen Stimmzettel in eine Urne.

Am 26. Mai 2019 finden in Baden-Württemberg die nächsten Kommunalwahlen statt. Am selben Tag ist auch die Europawahl. Dadurch müssen Wählerinnen und Wähler nur einmal ins Wahllokal, gleichzeitig fallen bei den Kommunen weniger Kosten an.

Innenminister Thomas Strobl hat verfügt, dass die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am Sonntag, dem 26. Mai 2019, stattfinden werden.

Kommunalwahlen und Europawahl am 26. Mai 2019

„Die Kommunalwahlen 2019 finden am Sonntag, dem 26. Mai 2019, statt. Das ist auch der Tag der Europawahl 2019. Bereits 1994, 2004, 2009 und 2014 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie in der Region Stuttgart die Mitglieder der Regionalversammlung an einem Tag gewählt. Das hat sich bewährt: Denn die Wählerinnen und Wähler müssen nur einmal ins Wahllokal. So sorgen wir für eine höhere Wahlbeteiligung. Und gleichzeitig fallen bei den Kommunen weniger Kosten an“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen

Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg in der Zeit zwischen dem 10. Mai und dem 20. November 2019 stattfinden. Wahltag muss ein Sonntag sein. Der Wahltag wird vom Innenministerium bestimmt und im Staatsanzeiger bekannt gemacht.

Auch die Europawahl wird am 26. Mai 2019 in Deutschland stattfinden, nachdem der Rat der Europäischen Union am 22. Mai 2018 beschlossen hat, dass die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 durchgeführt werden.

Minister Thomas Strobl hat dem Ministerrat am 12. Juni 2018 mündlich berichtet, dass beabsichtigt ist, die im Jahr 2019 anstehenden Kommunalwahlen mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 zusammenzulegen.

Zum beabsichtigten Wahltermin wurden die kommunalen Landesverbände, der Verband Region Stuttgart, die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien und der Freien Wähler sowie die Kirchen angehört. Dabei wurden keine Einwände erhoben.

Der Innenminister legt den Wahltag nach der Anhörung ohne erneute Kabinettsbefassung und ohne einen Landtagsbeschluss fest.

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