Energiewende

Kohleausstiegsgesetz wird möglicherweise nachgebessert

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Block 9 des Großkraftwerkes in Mannheim (Foto: dpa)

Umweltminister Franz Untersteller begrüßt die Nachricht vom Bund, dass Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes möglich seien. Das bisher geplante Gesetz gehe zu Lasten der Steinkohlekraftwerke, die früher abgeschaltet und teilweise von Entschädigungen ausgeschlossen werden sollen.

Umweltminister Franz Untersteller hat die Äußerungen von Vertretern der Regierungsfraktionen im Bund begrüßt, in denen sie Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ankündigen. Auf einen entsprechenden Bericht in Spiegel Online sagte Untersteller:

„Es ist eine gute Nachricht, dass der Entwurf möglicherweise nachgebessert wird. Das geplante Gesetz erlaubt Braunkohlekraftwerken eine längere Laufzeit und gibt ihnen bessere finanzielle Entschädigungschancen als ursprünglich vereinbart. Das geht zu Lasten der Steinkohlekraftwerke, die dafür früher abgeschaltet und teilweise von Entschädigungen ausgeschlossen werden sollen. Unterm Strich werden dadurch Länder wie Baden-Württemberg benachteiligt. Das muss korrigiert werden.“

Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen am Kohleausstiegsgesetz

Baden-Württemberg als zweitgrößter Steinkohlenutzer bundesweit habe sich früh schon für Nachbesserungen am Kohleausstiegsgesetz eingesetzt, sagte Untersteller weiter. „Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland haben wir uns unter anderem in einem Brief an die Bundesregierung gewandt. Außerdem haben wir einen Bundesratsantrag initiiert – gemeinsam mit zehn weiteren Bundesländern.“

Die gemeinsame Forderung ist, mit dem Kohleausstiegsgesetz die Vereinbarungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohleausstiegskommission) vollständig umzusetzen.  

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