Steuern

Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen

Auch über 2027 hinaus bleiben Schülerfirmen in Baden-Württemberg von der Umsatzsteuer befreit. Schülerfirmen haben den Zweck, vertieftes Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge zu vermitteln.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schüler betreten den Eingang einer Schule.
Symbolbild

Schülerfirmen im Land müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Baden-Württemberg war mit einer entsprechenden Initiative beim Bund und den anderen Ländern erfolgreich. Damit ändert sich für Schülerfirmen an öffentlichen Schulen im Land auch ab 2027 nichts.

Unbürokratische Lösung für Schülerfirmen

Spätestens ab 2027 muss die öffentliche Hand aufgrund europarechtlicher Vorgaben eigentlich häufiger Umsatzsteuer zahlen als bisher. Denn dann gilt ein erweiterter Unternehmensbegriff für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder auch das Land Baden-Württemberg. Schülerfirmen sind in Baden-Württemberg gewöhnlich der öffentlichen Hand zuzuordnen, weil das Land auch Schulträger ist. Daher war aufgrund des erweiterten Unternehmensbegriffs zunächst offen, ob bei den Schülerfirmen künftig Umsatzsteuer entsteht. Nun ist es dem Land gelungen, eine unbürokratische Lösung zu finden.

Schülerfirmen haben den Zweck, vertieftes Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge zu vermitteln. Deshalb sind ihre Umsätze Teil der schulischen Bildungsleistungen und deshalb auch künftig umsatzsteuerfrei. Die Gründung einer Schülerfirma macht schließlich nur dann Sinn, wenn sie unter realen Bedingungen handelt und folglich auch Umsätze generiert.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Die Vermittlung finanzieller und wirtschaftlicher Zusammenhänge gehört zu einer guten Bildung. Dafür sind Schülerfirmen exzellent geeignet, weil man so ganz praktisch im Kleinen lernen kann, wie ein Betrieb funktioniert. Unternehmerisches Denken und Handeln soll auch an den Schulen gefördert werden. Es wäre entmutigend, wenn solche Schülerfirmen Umsatzsteuer zahlen müssten. Unser beharrlicher Einsatz beim Bund und den anderen Ländern hat sich an dieser Stelle ausgezahlt.“

Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung

Eine Voraussetzung für die Regelung ist, dass die jeweilige Schülerfirma gegenüber der Schule rechtlich unselbstständig ist. Außerdem muss sie in die Organisationsstruktur der Schule eingegliedert sein. Das ist meistens der Fall.

Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die selbstständig organisiert sind. Zum Beispiel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen ‎Rechts (GbR). Bei solchen selbständigen Schülerfirmen ist die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen nicht anwendbar. Selbständigen Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.

Weitere Meldungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

Ein Messegast lässt sich eine so genannte ORC-Anlage erläutern.
Klimaschutz

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Werkzeug für effiziente Justizverfahren

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Neue Termine für Workshops „Nachhaltiges Bauen“

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Logo von Start up BW
Start-up BW

Auswahl für Start-up BW Pre-Seed steht

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Finanzamtsleiter Böblingen Wankmüller
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Böblingen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro