Justiz

Keine Schließung von Insolvenzgerichten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Länder haben auch auf Antrags Baden-Württembergs die Reduzierung der Insolvenzgerichte verhindert. Gerade für die Justiz in Baden-Württemberg ist die dezentrale Struktur von Gerichten von hoher Bedeutung.

Bundestag und Bundesrat haben in ihren Sitzungen am Donnerstag, 17. Dezember 2020, und Freitag, 18. Dezember, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen. Im Vergleich zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden jedoch aus baden-württembergischer Sicht entscheidende Änderungen aufgenommen: Anders als ursprünglich vorgesehen, zwingt das jetzt beschlossene Gesetz nicht zu einer Reduzierung der Insolvenzgerichte, die für Unternehmensinsolvenzverfahren zuständig sind. Gegen eine solche Reduzierung hatte sich Baden-Württemberg bereits in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium und gemeinsam mit anderen Ländern auch im Rahmen der Befassung des Bundesrates eingesetzt.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sagte: „Wäre der Gesetzentwurf ohne Änderung beschlossen worden, wären in Baden-Württemberg acht der 24 Insolvenzgerichte im Land betroffen gewesen. Ich bin froh, dass unsere Bemühungen Erfolg hatten und das nun vom Tisch ist. Damit haben wir Dezentralität und Bürgernähe von Insolvenzgerichten bewahrt. Gerade für die Justiz in Baden-Württemberg ist die dezentrale Struktur von Gerichten von hoher Bedeutung.“

Die Insolvenzordnung sieht eigentlich vor, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei einem Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk liegt, nämlich bei demjenigen am Sitz des Landgerichts selbst. Die bisher bestehende Öffnungsklausel, die Länder dazu ermächtigte, andere oder zusätzliche Insolvenzgerichte einzurichten – und von der auch Baden-Württemberg Gebrauch gemacht hat – sollte nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestrichen werden. Stattdessen sollten die Länder nur noch für Verbraucherinsolvenzverfahren andere oder zusätzliche Insolvenzgerichte bestimmen können, nicht dagegen für Unternehmensinsolvenzverfahren.

Die vorgesehene Regelung hätte zu einer Reduzierung der 24 Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg und daher zu Anpassungsbedarf in denjenigen Landgerichtsbezirken geführt, in denen derzeit mehr als ein Insolvenzgericht eingerichtet ist. Konkret betroffen gewesen wären die folgenden acht Insolvenzgerichte, die damit nun erhalten bleiben: Lörrach, Pforzheim, Villingen-Schwenningen, Aalen, Crailsheim, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen.

Bundestag: Bundestag beschließt Än­de­rungen im Sa­nie­rungs- und In­sol­venz­recht

Bundesrat: 998. Sitzung am 18. Dezember 2020

Weitere Meldungen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Fünf Exemplare der Publikation „Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Abschlussbericht“
Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung im Land weiter gestärkt

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Verstärkung für die Polizei nach erfolgreichem Studienabschluss

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

Podiumsgespräch im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Frau und Beruf

Zehn Jahre Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF)
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Landtagswahl 2026

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Ein Schild weist in einem Wahlbüro auf eine Wahlurne für die Briefwahl  hin.
Landtagswahl

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Landtagswahl

Stimmabgabe – so geht wählen