Justiz

Karlsruher Generalstaatsanwalt Peter Häberle in Ruhestand verabschiedet

Justizministerin Marion Gentges hat den Karlsruher Generalstaatsanwalt Peter Häberle feierlich in den Ruhestand verabschiedet. In seiner fast 36-jährigen Dienstzeit prägte er die baden-württembergische Justiz mit wegweisenden Projekten.

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Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Generalstaatsanwalt Peter Häberle und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Von links nach rechts: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Generalstaatsanwalt Peter Häberle und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges

Im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz und für Migration verabschiedete Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges Generalstaatsanwalt Peter Häberle in den wohlverdienten Ruhestand. Nach fast 36 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz hatte Häberle heute seinen letzten Arbeitstag. Zuletzt stand er über vier Jahre der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vor.

Ministerin Gentges sagte: „Schon früh wurde Peter Häberle attestiert, dass man ihn für hervorgehobene Positionen unbedingt im Auge behalten sollte. Das haben wir uns nicht zweimal sagen lassen. Denn neben seinem brillanten Sachverstand und seiner Weitsicht ist er auch ein ausgesprochener Teamplayer – kurz gesagt all das, was man in einer Führungsposition braucht. In all den Jahren seiner Tätigkeit hat er die baden-württembergische Justiz maßgeblich geprägt und weiterentwickelt. Seine Arbeit wie etwa die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, der Aufbau des Cybercrime-Zentrums und der Opferschutz-Projekte sind bleibende Zeugnisse seines Engagements. Ich danke ihm von Herzen für seinen unermüdlichen Einsatz und wünsche ihm für seinen Ruhestand alles erdenklich Gute.“

Peter Häberle hat sich insbesondere durch die Errichtung der Zentralstelle für Vermögensabschöpfungen, die Einrichtung von Schwerpunktabteilungen für die Verfolgung von Cybercrime, die Gesetzesinitiative zur Erweiterung der DNA-Analyse im Strafverfahren, die Umsetzung der Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung durch ein Pilotprojekt, ein Landesgesetz und eine Rechtsverordnung des Landes, die Organisation und Durchführung des Tages des Opferschutzes in den Jahren 2016 und 2019 sowie die Organisation der Durchführung der Studie zur „Paralleljustiz“ hervorgetan. Darüber hinaus ist er Herausgeber des Loseblattwerks Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze und Mitherausgeber des Staatsbürger-Taschenbuchs. Als Vorsitzender des Badischen Landesverbands für Soziale Rechtspflege ist er zudem in der Straffälligenhilfe engagiert.

Peter Häberle

Peter Häberle trat 1988 in den höheren Justizdienst beim Amtsgericht Lörrach ein. Nach Stationen beim Landgericht Freiburg und der Staatsanwaltschaft Freiburg erfolgte 1995 die erste Abordnung an das Justizministerium. 1997 folgte die Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, an die sich eine Abordnung und anschließende Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft anschloss. 2001 wechselte Häberle zurück zur Staatsanwaltschaft Freiburg und wurde 2003 zum Direktor am Amtsgericht Lörrach ernannt. 2006 hatte Häberle die Stelle als Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe inne. Daran anschließend wurde er 2007 Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg, die er bis 2013 leitete. 2013 erfolgte eine weitere Station beim Justizministerium, wo er die Leitung von Abteilung III (Straf- und Gnadenrecht) innehatte. Seit 2020 leitete Häberle die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

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