Steuern

Höhere steuerfreie Pauschalen für privates Laden elektrischer Dienstfahrzeuge

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Auto steht an einer Elektroladestation in der Stuttgarter Innenstadt.

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben.

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrs- und der Energiewende”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Mit den erhöhten Pauschalen setzen wir Anreize, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umzusteigen.”

Deutlich höhere Pauschalen ab 2021

Stellen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung, die diese zum Beispiel am privaten Stromanschluss in der eigenen Garage aufladen, können Arbeitgeber dafür eine steuerfreie Erstattung (einen sogenannten Auslagenersatz) zahlen. Die Finanzverwaltung stellt dazu eine Erleichterung bereit: Wer den bürokratischen Aufwand minimieren will, kann alternativ monatliche Pauschalen überweisen. Diese sind bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei.

Ab Anfang kommenden Jahres werden die Obergrenzen erhöht: Bei einer monatlichen pauschalen Erstattung für Elektrofahrzeuge liegt sie dann bei 70 Euro, bislang sind Pauschalen bis 50 Euro steuerfrei. Für Hybridelektrofahrzeuge wird die Pauschale von 25 Euro auf 35 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass im Betrieb des Arbeitgebers keine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfügung steht.

Auch wenn im Betrieb des Arbeitgebers Lademöglichkeiten gegeben sind, sind steuerfreie pauschale Erstattungen möglich. Für Elektrofahrzeuge liegen sie ab 2021 bei 30 Euro monatlich (bislang 20 Euro) und für Hybridelektrofahrzeuge bei 15 Euro (bisher 10 Euro) pro Monat.

Die pauschale steuerfreie Erstattung ist bis 31. Dezember 2030 möglich. Der Anwendungszeitraum der Verwaltungsregelung entspricht dem Zeitrahmen, den der Gesetzgeber für die im Einkommensteuergesetz geregelte Förderung der Elektromobilität vorsieht.

Bundesfinanzministerium: Zusammenfassung der Regelungen (PDF)

Weitere Meldungen

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Grand Est und Baden-Württemberg mobilisieren für Zukunft der Bioökonomie

Illustration eines Zuges. Dieser fährt an einem Schild mit der Aufschrift "Digitaler Knoten Stuttgart" vorbei.
Digitaler Knoten Stuttgart

Digitale Ausrüstung von Schienenfahrzeugen gefördert

Ein Wanderer betrachtet bei Bad Urach den Uracher Wasserfall. (Bild: dpa)
Geodaten

Neue App „BW mobil“ auf der CMT vorgestellt

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schienenverkehr

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über nationales Datensystem

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

von links nach rechts: Abteilungsleiter „Landwirtschaft" Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirektorin Isabel Kling, Minister Peter Hauk und Abteilungsleiterin „Markt und Ernährung“ Petra Mock
Landwirtschaft

Spitzengespräch zu Erzeugerpreisen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Schienenverkehr

Verbesserungen für Fahrgäste dringend notwendig

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert