Steuern

Höhere steuerfreie Pauschalen für privates Laden elektrischer Dienstfahrzeuge

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Auto steht an einer Elektroladestation in der Stuttgarter Innenstadt.

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben.

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrs- und der Energiewende”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Mit den erhöhten Pauschalen setzen wir Anreize, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umzusteigen.”

Deutlich höhere Pauschalen ab 2021

Stellen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung, die diese zum Beispiel am privaten Stromanschluss in der eigenen Garage aufladen, können Arbeitgeber dafür eine steuerfreie Erstattung (einen sogenannten Auslagenersatz) zahlen. Die Finanzverwaltung stellt dazu eine Erleichterung bereit: Wer den bürokratischen Aufwand minimieren will, kann alternativ monatliche Pauschalen überweisen. Diese sind bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei.

Ab Anfang kommenden Jahres werden die Obergrenzen erhöht: Bei einer monatlichen pauschalen Erstattung für Elektrofahrzeuge liegt sie dann bei 70 Euro, bislang sind Pauschalen bis 50 Euro steuerfrei. Für Hybridelektrofahrzeuge wird die Pauschale von 25 Euro auf 35 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass im Betrieb des Arbeitgebers keine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfügung steht.

Auch wenn im Betrieb des Arbeitgebers Lademöglichkeiten gegeben sind, sind steuerfreie pauschale Erstattungen möglich. Für Elektrofahrzeuge liegen sie ab 2021 bei 30 Euro monatlich (bislang 20 Euro) und für Hybridelektrofahrzeuge bei 15 Euro (bisher 10 Euro) pro Monat.

Die pauschale steuerfreie Erstattung ist bis 31. Dezember 2030 möglich. Der Anwendungszeitraum der Verwaltungsregelung entspricht dem Zeitrahmen, den der Gesetzgeber für die im Einkommensteuergesetz geregelte Förderung der Elektromobilität vorsieht.

Bundesfinanzministerium: Zusammenfassung der Regelungen (PDF)

Weitere Meldungen

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Sofortvollzug nach Klage von Solvay

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Polizei

Zahl der Motorradunfälle in der Saison 2025 gesunken

Barocke Innenansicht der Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried: Blick vom Kirchenschiff auf Chor und Hochaltar mit reich verzierten Chorgestühlen, Kanzel, Deckenfresken und gelben Info-Punkten des digitalen 360°-Rundgangs.
Schlösser und Gärten

Digitaler Rundgang durch Pfarrkirche St. Magnus in Bad Schussenried

Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Digitale Verwaltung

Neuer BW-Empfangsclient treibt Digitalisierung der Verwaltung voran

Feld mit Blühstreifen
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln erneut gesunken

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Deutschkurs in einer Volkshoschschule (Symbolbild: © dpa).
Weiterbildung

Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Ein Aufsteller mit Flyern.
Öffentlicher Nahverkehr

Verkauf von Fahrkarten in Reutlingen und Aulendorf