Energiekosten

Härtefallhilfen noch bis 20. Oktober 2023 beantragen

Pelletofen im Heizraum

Noch bis 20. Oktober 2023 können private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizen und in 2022 von extrem hohen Preisen betroffen waren, Härtefallhilfen beantragen.

Die Bundesregierung hat dem Land rund 235 Millionen Euro zur Auszahlung an Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt, die 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von einer extremen Preissteigerung bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren.

Bis zum 22. September 2023 gingen beim für die Auszahlung verantwortlichen Umweltministerium über 75.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von etwas über 37 Millionen Euro ein. Davon konnten bereits knapp 61.000 Anträge positiv beschieden und ausgezahlt werden. Etwa 79 Prozent der Anträge wurden für Heizöl gestellt, weitere fast 20 Prozent entfallen auf Holzpellets.

Antragstellung bis 20. Oktober 2023 möglich

Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, sollten die nächsten Tage nutzen, um ihre Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 zu beantragen. Frist ist der 20. Oktober 2023.

Die Härtefallhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt.

Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711 126-1600 eingerichtet. Hier können auch Papieranträge bestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Service zum Versand der Papierformulare an die Antragstellenden kann noch bis zum 11. Oktober 2023, 17.00 Uhr, über die eingerichtete Hotline in Anspruch genommen wenden. Wenn bei der Stellung des Onlineantrags der Kommunikation per E-Mail nicht zugestimmt wird, kann das Antragsformular für den Papierantrag über das Online-Portal heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und per Post versendet werden. Die versendeten Papieranträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingegangen sein. Papieranträge sind direkt an den IT-Dienstleister zu schicken. Die Adresse lautet DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg. Die Adresse ist auch auf dem Papierformular abgedruckt. Alternativ kann bis zum 20. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ein Antrag über das Onlineportal gestellt werden.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen verdoppelten Betrag hinausgehen. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Basis der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte

Pressemitteilung vom 8. Mai 2023: Anträge auf Härtefallhilfen für Privathaushalte jetzt möglich

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